Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bereits bei Buchung verlangen

Stand:
BGH vom 16.02.2016 (X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15)
Off

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in drei Verfahren mit der Praxis bei Flugbuchungen befasst, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar nach Abschluss des Luftbeförderungsvertrages zu verlangen - unabhängig vom Betrag und der verbleibenden Zeit bis zum Flugantritt. Er hat in allen drei Verfahren entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung - keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes darstellen.

Ein Luftbeförderungsvertrag sei zwar grundsätzlich als Werkvertrag zu qualifizieren, jedoch wird die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme des Werkes nach § 641 Abs. 1 BGB auf das Massengeschäft der Fluggastbeförderung im Linienverkehr für nicht interessengerecht und unpraktikabel angesehen.

Ebenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung hält der BGH eine Deckelung der Anzahlung (in Höhe von regelmäßig 20 % des Flugpreises) und eine Restzahlung (höchstens 30 Tage) vor Flugantritt für nicht erforderlich.

Hinsichtlich des Verlustes des Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB verfolgt der BGH die Auffassung, dass ein solches faktisch regelmäßig ohne Bedeutung sei, da der Fluggast dieses Recht nicht ausüben könne, weil er keinen Einblick in die Flugvorbereitungen des Luftfahrtunternehmens habe. Der Verbraucher werde hinreichend über die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert, welche die Luftfahrtunternehmen einerseits präventiv zur Einhaltung der Flugplanung anhalte und andererseits zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderung.

Das alleine vom Fluggast zu tragende Insolvenzrisiko werde durch die von den Luftfahrtunternehmen zu beachtenden unionsrechtlichen sowie nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen deutlich verringert, so dass ausreichender Verbraucherschutz gewährleistet sei.

Zu den Liquiditäts- und ggf. Zinsnachteilen des Fluggastes bei frühzeitiger Vorauszahlungspflicht führt der BGH aus, diese würden jedenfalls tendenziell wirtschaftlich durch einen Preisvorteil gegenüber einer späteren Buchung ausgeglichen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu den BGH-Urteilen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.