Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

BGH: Voller Flugpreis schon bei Buchung

Stand:
BGH X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15
Off

Die Praxis von Fluggesellschaften, den vollen Flugpreis bereits bei der Buchung zu verlangen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Februar 2016 in letzter Instanz für zulässig erklärt. Damit verwarf das oberste Gericht die Klagen der Verbraucherzentrale NRW gegen Condor Flugdienst GmbH, Deutsche Lufthansa AG und TUIfly Vermarktungs GmbH (X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15).

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert, dass mit dem höchsten Richterspruch in Karlsruhe das Kostenrisiko weit vor dem Start eines Flugs auf die Kunden abgewälzt wird: "Fluggäste tragen weiterhin das volle Insolvenzrisiko der Fluggesellschaften. In den letzten Jahren musste eine Reihe von Fluggesellschaften aufgeben und ihren Betrieb einstellen. Insofern müssen Verbraucher durchaus befürchten, trotz Ticketbesitzes nicht befördert zu werden."

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher nach wie vor eine Pflicht zur Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften, zum Beispiel durch eine Versicherung oder ein Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. Inakzeptabel ist auch, dass es Kunden der Airlines nicht möglich ist, Geld zurückzubehalten, wenn die Fluggesellschaft die vereinbarte Leistung nicht erbringt, zum Beispiel Flugzeiten nachträglich erheblich verändert.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.