Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Gaspreiserhöhung: Kostenbestandteile einzeln gegenüberstellen

Stand:
BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20)
OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19)
LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18)
Off

Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht zur Gegenüberstellung einzelner Bestandteile bei Sondertarifen bestätigt. Bei Gasverträgen müssen nur die Energiesteuer, Konzessionsabgabe und die Kosten für Emissionszertifikate angegeben werden. Netzentgelte und Umlagen sind ausgenommen.

Die Aufführung dieser Preisbestandteile ist wichtig, damit Verbraucher:innen nachvollziehen können, welche Änderung zu einer Erhöhung geführt hat und welche Rechte sie deswegen haben.

Die Pflicht zur Gegenüberstellung gilt auch unter dem aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2021), das heißt auch für alle zukünftigen Preisänderungsschreiben.

BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20)

Urteil OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19)

LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18)

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.