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Erfolgreiche Klagen gegen Telefónica und EWE TEL

Pressemitteilung vom
Die Telekommunikations-Anbieter Telefónica Deutschland mit Sitz in München und EWE TEL mit Sitz in Oldenburg hatten die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen zu ihren Handy-Tarifen nicht leicht zugänglich gemacht, so wie es das Gesetz vorschreibt.
Frauenhand mit Smartphone
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Handy- und Internettarife sind für Verbraucher schwer vergleichbar. Zu umfangreich und vielfältig ist das Angebot für Tarifpakete und Kombi-Verträge mit Kombinationen aus Leistungen, Laufzeiten und Zusatzkosten. Damit Interessierte die Angebote in diesem unübersichtlichen Markt vergleichen können, hat die Bundesnetzagentur eine Transparenzverordnung festgelegt. Diese verpflichtet Mobilfunk- und Festnetzanbieter, zu jedem Tarif wichtige Details zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Datenübertragungsraten und Volumenbeschränkungen in Produktinformationsblättern übersichtlich zusammenzustellen. Diese müssen überall dort leicht zugänglich sein, wo ein Vertragsschluss möglich ist – also auf den eigenen Internetseiten der Anbieter ebenso wie auf Vergleichsportalen.

Keine übersichtlichen Informationen auf Check24

Telefónica hatte auf dem Online-Vergleichsportal Check24 Handyverträge ohne Informationsblätter angeboten. Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein den Anbieter abgemahnt. Nachdem es Telefónica abgelehnt hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hatte die Verbraucherzentrale bis zum Oberlandesgericht München geklagt. Das Gericht hat entschieden, dass der Anbieter künftig auf Vergleichsportalen Produktinformationsblätter zur Verfügung stellen muss.

Recht der Verbraucher auf Transparenz durchgesetzt

Bei der Klage gegen den Anbieter EWE TEL ging es um die Transparenz auf der eigenen Internetseite. Dort waren die Produktinformationsblätter nicht bei der Übersicht von Handy-Tarifen bereitgestellt, sondern auf nachgelagerten Seiten. Somit waren sie schwer zu finden. Auch in diesem Fall hatte der Anbieter auf die Abmahnung der Verbraucherschützer keine Unterlassungserklärung abgegeben und es auf die Klage ankommen lassen. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab den Beanstandungen der Verbraucherzentrale schließlich Recht. Hier haben wir das Recht der Verbraucher auf Transparenz und angemessene Information gegenüber zwei großen Anbietern erfolgreich durchsetzt.

Ansprechpartner für Verbraucher*innen

Wer bei Angeboten für Handy-, Festnetz- oder Internettarife vergeblich nach übersichtlichen und vergleichbaren Produktinformationen sucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden und damit die Durchsetzung der Verbraucherrechte unterstützen. Bei Fragen zu Handy-Verträgen, Tarifen oder Konflikten mit Anbietern bietet die Verbraucherzentrale Informationen und persönliche Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

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Beratung

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Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.

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Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.