Seit Beginn des Jahres 2022 sind Beschwerden von Verbrauchern zum Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Die Beschwerden drehen sich meist darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung erheblich angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert.
Abschlagszahlungen gemäß tatsächlichem Verbrauch leisten
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Betroffenen, Abschlagszahlungen nur nach ihrem tatsächlichen Verbrauch und den vereinbarten Preisen zu leisten. „Betroffene können auf die vertragsgemäße Fortführung ihrer Energielieferverträge bestehen. Wegen der Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche fordern wir ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Carina Habeck, Rechtsreferentin bei der VZSH. Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA frühzeitig über diese Missstände informiert und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das kritisierte Verhalten der Unternehmen.
Verbraucherzentrale unterstützt bei Durchsetzung der Ansprüche
Immer wieder klagen Verbraucher in den Beratungsstellen der VZSH, dass sie die erhöhten Energiepreise kaum noch bezahlen können. Die Rechtsberater der VZSH klären für jeden einzelnen Vertrag die Rechte und Pflichten und unterstützen Ratsuchende dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bietet die Verbraucherzentrale hier.