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Auffällig viele Beschwerden über voxenergie und primastrom

Pressemitteilung vom
Verbraucher bemängeln unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und das Ignorieren von Sonderkündigungsrechten bei den Energieunternehmen.
junge Frau mit dunklem Haar telefoniert mit verärgertem Gesicht
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Seit Beginn des Jahres 2022 sind Beschwerden von Verbrauchern zum Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Die Beschwerden drehen sich meist darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung erheblich angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert.

Abschlagszahlungen gemäß tatsächlichem Verbrauch leisten

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Betroffenen, Abschlagszahlungen nur nach ihrem tatsächlichen Verbrauch und den vereinbarten Preisen zu leisten. „Betroffene können auf die vertragsgemäße Fortführung ihrer Energielieferverträge bestehen. Wegen der Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche fordern wir ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Carina Habeck, Rechtsreferentin bei der VZSH. Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA frühzeitig über diese Missstände informiert und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das kritisierte Verhalten der Unternehmen. 

Verbraucherzentrale unterstützt bei Durchsetzung der Ansprüche

Immer wieder klagen Verbraucher in den Beratungsstellen der VZSH, dass sie die erhöhten Energiepreise kaum noch bezahlen können. Die Rechtsberater der VZSH klären für jeden einzelnen Vertrag die Rechte und Pflichten und unterstützen Ratsuchende dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bietet die Verbraucherzentrale hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.