Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Auffällig viele Beschwerden über voxenergie und primastrom

Pressemitteilung vom
Verbraucher bemängeln unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und das Ignorieren von Sonderkündigungsrechten bei den Energieunternehmen.
junge Frau mit dunklem Haar telefoniert mit verärgertem Gesicht
Off

Seit Beginn des Jahres 2022 sind Beschwerden von Verbrauchern zum Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Die Beschwerden drehen sich meist darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung erheblich angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert.

Abschlagszahlungen gemäß tatsächlichem Verbrauch leisten

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Betroffenen, Abschlagszahlungen nur nach ihrem tatsächlichen Verbrauch und den vereinbarten Preisen zu leisten. „Betroffene können auf die vertragsgemäße Fortführung ihrer Energielieferverträge bestehen. Wegen der Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche fordern wir ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Carina Habeck, Rechtsreferentin bei der VZSH. Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA frühzeitig über diese Missstände informiert und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das kritisierte Verhalten der Unternehmen. 

Verbraucherzentrale unterstützt bei Durchsetzung der Ansprüche

Immer wieder klagen Verbraucher in den Beratungsstellen der VZSH, dass sie die erhöhten Energiepreise kaum noch bezahlen können. Die Rechtsberater der VZSH klären für jeden einzelnen Vertrag die Rechte und Pflichten und unterstützen Ratsuchende dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bietet die Verbraucherzentrale hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.