Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Neue Zielvereinbarung und zusätzliche Förderung für Verbraucherarbeit

Pressemitteilung vom
In einer neuen Zielvereinbarung haben die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Verbraucherzentrale festgelegt, wie die Verbraucherarbeit in den kommenden fünf Jahren weiterentwickelt werden soll.
Claus Christian Claussen, Justizminister in Schleswig-Holstein sowie Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der VZSH und VZSH-Vorstand Stefan Bock sitzen an einem Konferenztisch und unterzeichnen eine Vereinbarung.

In einer neuen Zielvereinbarung haben die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Verbraucherzentrale festgelegt, wie die Verbraucherarbeit in den kommenden fünf Jahren weiterentwickelt werden soll. Für die Schaffung neuer Angebote soll die Verbraucherzentrale ab dem kommenden Jahr 300.000 Euro zusätzliche institutionelle Förderung vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz erhalten.

Off

Die Zielvereinbarung beschreibt die Ziele, Themenschwerpunkte und finanziellen Grundlagen der Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein für die Jahre 2021 bis 2025. „Ziel unserer Politik sind gut informierte, selbstbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen die Menschen nicht bevormunden, sondern ihre Eigenverantwortlichkeit stärken“, sagt Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz. „Die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung der Märkte kann zwar dazu beitragen, Verbraucherpreise niedrig zu halten; auf der anderen Seite besteht bei der Fülle und Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen aber die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Übersicht verlieren und am Ende viel mehr bezahlen als sie eigentlich müssten – und können.“

Fördergeld für neue Angebote der Verbraucherzentrale

Neben der Förderung einzelner Projekte unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Verbraucherarbeit mit einer dauerhaften institutionellen Förderung. „Wir sind dankbar für das Vertrauen und die Unterstützung der Landesregierung. Die Vereinbarung steht für Planungssicherheit und ermöglicht die weitere Verbesserung und Modernisierung unserer Leistungen“, so Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Das Verbraucherschutzministerium hat die Förderung für die Verbraucherzentrale in den vergangenen zwei Jahren bereits schrittweise erhöht. Notwendig war diese Erhöhung, um die Verbraucherarbeit weiter zu entwickeln und auf Herausforderungen zu reagieren. „Damit wir für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ansprechbar und gut erreichbar bleiben, müssen wir neue digitale Angebote schaffen“, sagt Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Erste Schritte konnte die Verbraucherzentrale bereits umsetzen: Seit einem Jahr können Bürger*innen in Schleswig-Holstein Beratungstermine im Internet jederzeit selbst auswählen und direkt buchen. Zudem verfügt die Verbraucherzentrale jetzt über einen eigenen IT-Administrator, der die interne und externe Digitalisierung der Verbraucherarbeit voranbringt. Für die kommenden vier Jahre plant die Verbraucherzentrale weitere Maßnahmen, die das Land Schleswig-Holstein finanziell unterstützen will:

  • Niedrigschwellige und kostenfreie Angebote für sozial benachteiligte Menschen und Empfänger von Sozialleistungen im Rahmen des Bundesprojekts „Verbraucher*innen stärken im Quartier“
  • Angebote für Verbraucherbildung zusätzlich zu den Aktivitäten der Schulen
  • Verbraucherinformationen in den Sozialen Medien, beispielsweise in Form von Videos

In zwei Jahren soll der Erfolg dieser Maßnahmen ausgewertet und auf dieser Grundlage entschieden werden, ob die Verbraucherzentrale bis einschließlich 2025 eine erhöhte Förderung erhält.

Unterzeichnung der Zielvereinbarung

 

 

 

Hinweis für Journalist*innen: Dieses Foto stellen wir Ihnen hier in druckfähiger Auflösung zum Download bereit.
Bildunterschrift: Schleswig-Holsteins Justiz- und Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen (Mitte) sowie Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der VZSH (links) und Stefan Bock, Vorstand der VZSH (rechts) unterschreiben gemeinsam die neue Zielvereinbarung für die Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein.

Bildquelle: Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.