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Klaus Müller im Gespräch mit der Verbraucherschutzministerin

Pressemitteilung vom
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), und Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, warben am Mittwoch in Kiel bei Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack für gesetzliche Verbesserungen im Sinne der Verbraucher.
Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack mit vzbv-Vorstand Klaus Müller, vzsh-Vorstand Stefan Bock und Raju Sharma, Abteilungsleiter im Verbraucherschutzministerium
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Vertragsfallen, ignorierte Kündigungen oder Drohbriefe von zweifelhaften Inkassobüros sind für viele Verbraucher in Deutschland ein Ärgernis. Zwischen Vermarktungstricks und versteckten Klauseln im Kleingedruckten ist es oft schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen und bei Problemen mit Anbietern die eigenen Rechte durchzusetzen. Um hier grundsätzliche Verbesserungen zu erreichen, setzen sich die Verbraucherzentrale und ihr Bundesverband für bessere Gesetze ein.

Schärfere Regeln für telefonisch geschlossene Verträge

Klaus Müller und Stefan Bock stellten der schleswig-holsteinischen Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die Anregungen und Forderungen der Verbraucherzentralen zum Verbraucherrecht vor. Zentrale Themen waren Werbung am Telefon, untergeschobene Verträge und Vertragslaufzeiten. „Am Telefon geschlossene Dauerschuldverträge, zum Bei-spiel Handyverträge, sollten künftig erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam werden“, sagte Klaus Müller. Außerdem entwickelt der vzbv Vorschläge, wie gesetzliche Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung von Verträgen für Verbraucher verbessert werden können.

Schutz gegen Inkasso-Drohbriefe

Ein großes Thema für den Verbraucherschutz ist auch die Inkasso-Praxis in Deutschland. „Wir brauchen eine wirksame Inkasso-Aufsicht sowie ein Gesetz, dass Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Forderungen schützt“, so Stefan Bock. Die Notwendigkeit für ein neues Inkasso-Gesetz zeigte auch eine Studie der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, auf deren Basis Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Thema in die Justizministerkonferenz der Länder eingebracht hat.

Stärkere Verbraucherrechte und Kontrolle Künstlicher Intelligenz

Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack sprach mit Klaus Müller auch über die Handlungsempfehlungen der Datenschutz-Kommission (DEK) der Bundesregierung, an denen er mitgearbeitet hat. Diese sollen für eine wirksame Kontrolle über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Geschäften und Dienstleistungen im Internet sorgen. „Ich begrüße die von der DEK geforderten Maßnahmen für Transparenz, Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme. Sie sind Voraussetzung, um eine selbstbestimmte Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher an dem sich immer rasanter digitalisierenden Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Es gilt, die Verbraucherinnen und Verbraucher für Gefahren und Möglichkeiten dieser Entwicklungen zu sensibilisieren und eine grundsätzliche Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme zu ermöglichen. Die in dem Gutachten der DEK skizzierten Kontrollmechanismen gewährleisten zudem einen effektiven Verbraucherschutz auf diesem Feld, wobei den Bundesländern im Rahmen der Kontrollfunktion eine wichtige Aufgabe zukommen wird“, sagte die Ministerin. Weitere Themen des Treffens waren der Schutz vor unseriösen Verkaufsmaschen bei Vertragsschluss im Laden und die Sicherheit von Lebensmitteln. 

Hände ziehen an einem Seil

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.

Brief-Ärger

Inkasso-Check

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.