Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Besuch der Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl: „Herzblut für Verbraucher"

Pressemitteilung vom
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Rita Hagl-Kehl, besuchte in dieser Woche die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die SPD-Bundestagsabgeordnete informierte sich über die Arbeit der VZSH und aktuelle Verbraucherprobleme.
Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl im Gespräch mit VZSH-Vorstand Stefan Bock

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Rita Hagl-Kehl, besuchte in dieser Woche die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Die SPD-Bundestagsabgeordnete informierte sich über die Arbeit der VZSH und aktuelle Verbraucherprobleme. 
 

Off

Bei ihrem Besuch bekam die Staatssekretärin für Verbraucherschutz einen Einblick in die Bandbreite der Themen, mit denen sich die VZSH auseinandersetzt. Die Experten der VZSH aus den Bereichen Energieberatung, Ernährung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Verbraucherrecht stellten aktuelle Entwicklungen vor. Mit Beispielen aus Beratung und Projekten machten sie deutlich, mit welchen Schwierigkeiten Verbraucher heute zu kämpfen haben. „Ich bin beeindruckt zu sehen, mit wieviel Herzblut und Engagement hier für die Verbraucher gearbeitet wird“, sagte Rita Hagl-Kehl.

Untergeschobene Verträge

Aktuell häufen sich Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge in Shops von Telekommunikationsanbietern. Anders als bei einem Vertragsschluss im Internet oder am Telefon können Verbraucher im Shop geschlossene Verträge bisher nicht widerrufen. Hierzu fordert die Verbraucherzentrale die Einführung eines Widerrufsrechts für alle langfristigen Verträge. Mit diesem Thema setzt sich in diesen Tagen auch die Verbraucherschutzministerkonferenz auseinander. 

Restschuldversicherungen für Kredite

Welche teuren Folgen das Kleingedruckte für Verbraucher haben kann, zeigt ein Beratungsfall zur Restschuldversicherung im Zusammenhang mit Krediten. Eine pensionierte Lehrerin hatte bei ihrer Bank im Abstand mehrerer Jahre immer wieder Kredite aufgenommen. Dabei schloss die Bank jedes Mal einen neuen Vertrag mit einer Restschuldversicherung über die gesamte Darlehenssumme ab. Am Ende sollte die Kundin rund 10.000 Euro Versicherungsprämien für ein Darlehen von rund 20.000 Euro zahlen. 

Prävention durch Verbraucherbildung

Angetan war die Staatssekretärin von der Verbraucherbildung. Mit einem Film zeigte die VZSH die gemeinsame Arbeit von Schülern, Eltern und Lehrern in einem Projekt der Verbraucherbildung. Die VZSH setzt sich für die Einführung von Verbraucherbildung als Unterrichtsfach in allen Schulen ein. Die Staatssekretärin unterstützte diese Forderung: „Wenn wir die Kinder erreichen, entstehen viele Probleme gar nicht erst. Zugleich kann man so auch bei Eltern einen bewussten Umgang mit Konsum schaffen.“
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.