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Die Verbraucherzentrale mit voller Power auf der Norla

Pressemitteilung vom
Auch in diesem Jahr stellt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf der Norla vom 1. bis zum 4. September ihr umfangreiches Angebot vor. Ob Fragen zu Energie- oder Ernährungsthemen, Rechts- oder Beratungsangelegenheiten - die Fachleute am Stand in der Halle 2 geben Antworten.
eine Collage aus vier Bilder: ein Handschlag, Geld auf dem ein Heizthermostat liegt, Kinder vor einer Tafel und ein Mann der in der Küche Essenreste in den Abfall wirf
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Was ist eigentlich der Nutri-Score und wie unterstützt er bei der Auswahl von Lebensmitteln? Wie kann Lebensmittelverschwendung mit der richtigen Planung, Lagerung und Umsetzung von Hygieneanforderungen reduziert werden? Diese und weitere Antworten rund um Lebensmittel und Ernährung gibt es am Informationsstand. Anhand einer überdimensionalen Cerealienverpackung können alle ihr Wissen rund um die richtige Kennzeichnung bei Lebensmitteln testen. 

Hohe Energiepreise, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und veränderte Förderprogramme bieten Inhalt für intensive Beratungsgespräche. Vor allem das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein stellt Eigenheimbesitzer vor Herausforderungen. Wie sich diese Anforderungen mit sinnvollen Maßnahmen verbinden lassen, erläutern die Experten aus der Energieberatung. Sie informieren am Stand über Sanierungsvorhaben wie zum Beispiel Fenstertausch, Wärmedämmung und Erneuerung der Heizung. Dazu gibt es Tipps zum Energiesparen im Alltag und zur Schimmelbekämpfung.

Verbraucher können sich nach wie vor auf die rechtliche Beratung der Verbraucherzentrale verlassen. Über das Beratungsangebot zum Beispiel zu Geld und Versicherungen, Gesundheit und Pflege, Reise und Mobilität oder Verträge und Reklamation gibt das Rechtsreferat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gerne Auskunft.

Fürs Leben lernen: Am Freitag stellt das Referat Verbraucherbildung ihr umfangreiches Angebot für Schulen und Lehrkräfte vor. Dabei geht es beispielsweise um die erste eigene Wohnung, den Umgang mit Versicherungen und Finanzen, Vertragsschluss und Online-Shopping, Datenschutz, Werbung und Soziale Medien sowie verschiedene Abzockereien.
 

Die Vorträge der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Forum:

  • 2. September um 11:00: Vortrag Vorsorgevollmacht, Referentin Kerstin Heidt
  • 4. September um 11:00: Vortrag Nutri-Score: Per Ampel zur besseren Ernährung?, Referentin Levke Schwanz 
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.