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Austausch mit Joschka Knuth zu Tierwohl und Lebensmittelsicherheit

Pressemitteilung vom
Im Gespräch mit Joschka Knuth, dem Landtagsabgeordneten und verbraucherpolitischen Sprecher der Grünen in Schleswig-Holstein, haben wir unsere aktuellen Schwerpunkt-Themen und Initiativen zu Ernährung und Lebensmitteln vorgestellt.
Junge Frau in einem Beratungsraum der Verbraucherzentrale

Beratung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Lebensmittel sind Vertrauenssache. Um sichere und hochwertige Produkte einkaufen zu können, sind Verbraucher auf Transparenz in der Herstellung und eine verlässliche Kennzeichnung im Handel angewiesen. Auf diese Aspekte legten Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, und Selvihan Koç, Leiterin des Referates Lebensmittel und Ernährung, den Schwerpunkt bei ihrem Austausch mit dem Grünen-Landtagsabgeordneten Joschka Knuth per Video-Chat. Die Verbraucherschützer warben unter anderem für die Einführung eines staatlichen Tierwohl-Labels. „Beim Einkauf von Fleisch legen Verbraucher zunehmend Wert auf verlässliche Informationen über die Herkunft und die Haltung der Tiere“, so Selvihan Koç. „Politische Entscheider müssen zudem Planungssicherheit für Landwirte schaffen, damit sie hochwertige Produkte anbieten und vermarkten können“, sagte Stefan Bock. Joschka Knuth unterstützte diese Aspekte und fügte hinzu: „Ich stimme damit überein, dass in diesem Zuge der gesetzliche Mindeststandard in der Tierhaltung angehoben werden muss“.

Nährwert-Ampel und Lebensmittelsicherheit

Auch für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher spielt die Kennzeichnung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Deshalb setzt sich die Verbraucherzentrale für ein europaweit einheitliches System der farblichen Nährwert-Kennzeichnung ein, den sogenannten Nutriscore. Dieser soll es für Verbraucher beim Einkauf leichter machen, Produkte mit hohem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auf einen Blick zu erkennen. „Einheitlichkeit und Transparenz sind beim Thema Lebensmittelsicherheit besonders wichtig, auch und gerade zu Krisenzeiten“, so Stefan Bock. Selvihan Koç fügte hinzu: „Ausnahmeregelungen für die Sicherung der Lebensmittelversorgung soll es geben, aber nur so lange die Lebensmittelsicherheit nicht kompromittiert wird“. Joschka Knuth und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sind sich einig: „Freiwillige Selbstverpflichtungen bringen uns nicht weiter und sind keine Hilfe für den Verbraucherschutz“.
 

Hände ziehen an einem Seil

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.