Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Aktionstag in Lübeck: Beratung zu erhöhten Kontogebühren

Pressemitteilung vom
Banken und Sparkassen haben Gebühren ohne aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden erhöht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist das nicht erlaubt. Trotz eindeutiger Rechtslage beschweren sich Verbraucher aus Schleswig-Holstein darüber, dass Gebühren nicht erstattet wurden.
Hände und Unterlagen eines Rechtsberaters am Schreibtisch

Banken und Sparkassen haben Gebühren ohne aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden erhöht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist das nicht erlaubt. Trotz eindeutiger Rechtslage beschweren sich Verbraucher aus Schleswig-Holstein darüber, dass ihnen die zu viel gezahlten Bankgebühren nicht erstattet werden. Die Verbraucherzentrale bietet zu diesem Thema am 16. August 2021 einen Aktionstag mit Kurzberatungen in ihrer Beratungsstelle Lübeck an.

Off

Viele Verbraucher wollen nun ihre Ansprüche gegenüber der Bank prüfen oder wurden von ihrer Bank aufgefordert, aktuelle Bedingungen zu akzeptieren. Mit 
Fragen zu diesen Themen können sich Interessierte am 16. August 2021 an die Verbraucherberatung in Lübeck, Fleischhauerstraße 45, wenden. Zum Preis von
18 Euro bietet die Verbraucherzentrale an dem Aktionstag Kurzberatungen rund um das Thema Bankenentgelte an.

Bisher galt Schweigen als Zustimmung zu Erhöhungen

Viele Preiserhöhungen und Vertragsanpassungen konnten bisher nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ohne direkte Zustimmung der Kunden durchgesetzt werden. Dabei verfuhren Banken nach dem Motto „Schweigen ist Zustimmung“. Das heißt: Wenn Kunden den Änderungen nicht aktiv widersprachen, wertete die Bank dies als Zustimmung. Den Kunden blieb die Möglichkeit, den Vertrag fristlos und kostenfrei zu kündigen. Wer jedoch an der bisherigen Vereinbarung festhalten wollte, musste aktiv widersprechen und riskierte sogar die Kündigung des Kontos. 

Anspruch auf Erstattung

Nach dem Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts müssen Kunden nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen für unwirksam erhöhte Gebühren rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Dazu bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen
kostenfreien Musterbrief an. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Zeichnung mit einer Füchsin, Hasen, bunten Eiern, einer brütenden Henne und einer Eule im Wald.

Datenschutz: Smartphone-Schnitzeljagd zu Ostern

Nutzen Sie unser Selbstlernangebot für Jugendliche ab 16 Jahren interaktiv Wissen rund um sichere Passwörter zu vermitteln. Die digitale Rallye eignet sich in der Osterzeit für den Schulunterricht oder als Hausaufgabe.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.