Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet sein

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein informiert mit kostenfreien Vorträgen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels
starker Regen fällt auf einen Gehweg, vor dem Bordstein sammelt sich das Wasser
Off

Der Klimawandel verändert die Welt, in der wir leben. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Flut oder Hitze mit anhaltenden Dürreperioden nehmen zu. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) nimmt in Kooperation mit den Klimaleitstellen der Städte Kiel und Lübeck und des Kreises Stormarn an der bundesweiten Woche der Klimaanpassung teil und zeigt mit abwechslungsreichen Veranstaltungen auch darüber hinaus, wie die Gemeinden und Kreise vorsorgen und Verbraucherinnen und Verbraucher sich vor den Folgen des Klimawandels schützen können.

Hitze mit langen Dürreperioden gefolgt von Starkregenphasen – auch in Schleswig-Holstein verändert sich das Klima. Diese Extremwetterereignisse bringen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich und zerstören Hausrat und Bausubstanz. Doch diesen Folgen des Klimawandels muss nicht tatenlos zugesehen werden. Ganz im Gegenteil: Es ist sinnvoll, sich auf Starkregen und Hitze einzustellen und schon jetzt vorzusorgen. Im Rahmen der bundesweiten Woche der Klimaanpassung zeigt die VZSH mit fünf Veranstaltungen, wie Verbraucher im eigenen Haus und Garten vorsorgen können und was Kommunen gegen die Folgen des Klimawandels unternehmen:

 

20.09.2023 | Online-Veranstaltung „Klimafolgen: Vorsorge gegen Starkregen und Überschwemmung“

Am 10. Mai 2018 richtete ein Starkregen in Oststeinbek verheerende Schäden an: In eineinhalb Stunden fielen örtlich über 100 Liter Regenwasser pro Quadratmeter. Normalerweise fallen in Schleswig-Holstein im gesamten Monat Mai durchschnittlich 53 Liter pro Quadratmeter. Die Veranstaltung beleuchtet in Kurzvorträgen, welche Lehren die Gemeinde Oststeinbek aus den Starkregenereignissen gezogen hat, welche Vorsorgemaßnahmen der Kreis Stormarn trifft und wie Eigentümer sich selbst und ihr Haus vor den Folgen des Klimawandels schützen können.

Weitere Informationen zum Vortrag und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

21.09.2023 | Online-Veranstaltung „Bee happy!“

Nicht nur der Mensch spürt die Klimafolgen. Auch der Tierwelt machen die steigenden Temperaturen und der Verlust ihres Lebensraumes zu schaffen.

Gärten können einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt leisten und wichtige Rückzugsorte bilden. Die Online-Veranstaltung beleuchtet in Kurzvorträgen verschiedene Aspekte der Klimafolgen und der passenden Vorsorgemaßnahmen, um die Artenvielfalt zu erhalten. Schwerpunkt bildet die Gestaltung eines insektenfreundlichen Gartens.

Weitere Informationen zum Vortrag und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

22.09.2023 | „Radtour mit Erlebnisstationen und Picknick“

Während der Radtour werden verschiedene Stationen in Kiel angefahren, anhand derer gezeigt wird, wie sich Stadt und Bürger vor Starkregen, Hitze und Überschwemmung schützen können. Weitere Schwerpunkte der Tour sind der Weg des Regenwassers sowie der Beantwortung der Fragen, was Pflanzen gegen Starkregen bewirken und wie Eigentümer und Mieter das Wasser aus dem Keller fernhalten können. Die Strecke ist sieben Kilometer lang und befindet sich auf ausgewiesenen Radwegen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Landeshauptstadt Kiel statt.

Weitere Informationen zum Vortrag und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

23.09.2023 | „Führung durch den Garten des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer e.V.“

Bei der Führung durch den insektenfreundlichen Garten des Vereins können Interessierte die Umsetzung eines Gartens, der der heimischen Tierwelt einen Lebensraum gibt, in der Praxis besichtigen und erhalten Anregungen für die Umgestaltung ihres eigenen Gartens oder Balkons.

Weitere Informationen zum Vortrag und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

27.09.2023 | Online-Veranstaltung Sturm, Hitze und Überschwemmung
Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels

Während des Vortrags werden einfache Maßnahmen vermittelt, mit denen Verbraucher Haus und Garten vor den Folgen des Klimawandels schützen können und worauf bei Gebäudeversicherungen geachtet werden sollte. Darüber hinaus werden Checklisten für das Verhalten vor, während und nach der Überschwemmung vorgestellt.

Weitere Informationen zum Vortrag und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Weitere Informationen

Informationen und Hinweise zu den verschiedenen Folgen des Klimawandels finden Interessierte sowohl auf der Homepage als auch auf dem YouTube-Kanal der VZSH.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.