Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Kennzeichnung von Blistern bei Nahrungsergänzungsmitteln

Stand:
Sind Angaben zu Inhaltsstoffen oder Dosierung auf dem Blister vorgeschrieben?
Off

Frage

Ich habe ein Melatonin-Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Auf den Blistern ist aber nur der Herstellername aufgedruckt. Müssen der verwendete Nährstoff und die Dosierung nicht auch auf dem Tabletten-Blister angegeben sein? Und müsste die Verpackung nicht versiegelt sein?

Antwort

Nein, bei Nahrungsergänzungsmitteln, die ja rein rechtlich Lebensmittel sind, gilt das ganz normale Lebensmittelrecht. Damit ist weder eine Zutatenliste auf dem Blister noch ein Verkleben von Verpackungen vorgeschrieben. Es gilt gleiches Recht wie bei einer Müsli-Verpackung, da gibt es auch keine Zutatenliste auf der inneren Folienverpackung.

Dagegen sind bei Arzneimitteln die Kennzeichnungsmerkmale, nach denen Sie gefragt haben, für Blisterverpackungen tatsächlich Pflicht. Ebenso ist es bei Arzneimitteln vorgeschrieben, dass die Verpackungen versiegelt sind. Allerdings geht es dabei weniger um Verwechselungen als vielmehr um Fälschungsschutz.
 

Weiterführende Informationen:

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.