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Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften: Sammelklage gegen Amazon

Stand:
Die Online-Handelsplattform Amazon erhöhte 2022 die Preise für ihren Zusatzdienst Amazon Prime. Zwei Gerichte urteilten, dass die zugrundeliegende AGB-Klausel unwirksam sei. Mit dieser Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW nun die zu viel gezahlten Beträge für die Betroffenen zurückholen.
Paket von Amazon Prime

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  2. Es geht um die Preiserhöhung der Prime-Mitgliedschaft und der Prime-Student-Mitgliedschaft aus dem Jahr 2022. Die Preise wurden bei jährlicher Zahlweise von 69,00 Euro auf 89,90 Euro und bei monatlicher Zahlweise von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht. Bei Prime-Student wurde von 34,00 Euro auf 44,90 Euro jährlich und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro monatlich erhöht.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es eröffnet wurde.
  4. Über den Zeitpunkt der Registereröffnung informieren wir Sie.
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Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wir informieren, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Bitte beachten Sie

Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video" aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.

Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Sammelklage zur Werbeeinblendung im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen bekommen Sie auf dieser Internetseite.

Termine

  • 5. Dezember 2025
    Wir klagen
    Die Verbraucherzentrale NRW reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen Amazon ein.
  • offener Zeitpunkt
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.
     

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Ab dem 15. September 2022 hat Amazon die Preis für die Prime-Mitgliedschaft von 69,00 Euro auf 89,90 Euro (jährliche Zahlweise) und 7,99 Euro auf 8,99 Euro (monatliche Zahlweise) angehoben. Die Preiserhöhungsschreiben dazu wurden im Juli 2022 verschickt. Diese Preiserhöhung hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.

Diese Auffassung haben mittlerweile das Landgericht (LG) Düsseldorf und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt. Das OLG urteilte im Oktober 2025: Die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel sei unwirksam, da sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen sei daher unzulässig.

Wer ist betroffen?

Alle Kund:innen von Amazon Prime, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis darauffolgend gezahlt haben.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Abomodell (jährliche oder monatliche Zahlweise) geht es um 20 Euro bzw. 12 Euro pro Jahr. Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt davon ab, ob und für wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Wenn die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht hat, eröffnet das Bundesamt für Justiz anschließend das Klageregister. Wenn dieses Register eröffnet ist, können sich die Betroffenen eintragen und so an der Klage teilnehmen.

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So bleiben Sie auf dem Laufenden

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