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Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen: Vorsicht vor diesen Maschen

Stand:
Betrüger:innen locken Verbraucher:innen in WhatsApp-Gruppen, um durch Anlagebetrug an ihr Geld zu kommen. Den Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Berichte von Betroffenen vor, die BaFin warnte zuletzt immer wieder speziell vor dem WhatsApp-Betrug. Erfahren Sie, was die aktuell gängigen Maschen sind und wie Sie sich schützen.
Jemand hält ein Smartphone, auf dem Display ist das WhatsApp-Logo zu sehen. Auf einem roten Ausrufezeichen steht "Warnung".
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 Ausrufezeichen Wovor warnen wir?

Immer wieder berichten Verbraucher:innen den Verbraucherzentralen, dass sie über WhatsApp-Gruppen in angeblich lukrative Geldanlagen gelockt werden. In den Gruppen werden sie aufgefordert, bestimmte Finanzprodukte oder Kryptowährungen zu kaufen beziehungsweise über eine Online-Tradingplattform zu handeln. Statt der versprochenen Gewinne entpuppen sich die dubiosen Angebote für Verbraucher:innen als Verlustgeschäft.

Die BaFin warnt seit Juni 2025 gehäuft vor konkreten Fällen der WhatsApp-Masche.

Wie funktioniert der Betrug per WhatsApp-Gruppe?

Die Betrüger:innen gewinnen zunächst das Vertrauen der Betrugsopfer, bevor sie das Thema Geldanlage überhaupt ansprechen, um sie dann zu umfangreicheren Investments zu verleiten: 

Verbraucher:innen werden in WhatsApp-Gruppen gelockt – regelmäßig mit den Namen bekannter Finanzunternehmen, Börsen- und Finanzexpert:innen, Prominenten oder Politiker:innen als „Köder“.  

Ein Prominenter hat angeblich ein bestimmtes Anlagemodell mit großem Erfolg genutzt. Oder eine Börsenexpertin erklärt, warum man gerade jetzt eine bestimmte Aktie kaufen sollte. Tatsächlich haben diese Namen jedoch nichts mit der WhatsApp-Gruppe und deren "Angebot" zu tun. Für Verbraucher:innen ist in der Regel gar nicht nachvollziehbar, wer wirklich hinter der WhatsApp-Gruppe steckt und die Anlageempfehlungen gibt. 

Oft wird Verbraucher:innen suggeriert, sie gehörten zu einer exklusiven Gruppe mit begrenzter Mitgliederzahl und könnten sich glücklich schätzen, ausgewählt worden zu sein. Außerdem werden hohe Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie den Anweisungen der vermeintlichen Expert:innen folgen.

Die WhatsApp-Gruppen werden durch eine Assistenz betreut. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt – teils über mehrere Tage und Wochen. Fragen werden beantwortet, das angebliche Anlagemodell wird näher vorgestellt, bisweilen in separaten Trainings oder Workshops. 

Welche Betrugsvarianten gibt es?

Ist das Vertrauen aufgebaut, werden die Opfer dazu animiert, den Betrüger:innen Geldsummen zukommen zu lassen – getarnt als angebliches Investment. Diese Wege nutzen die Betrüger:innen dafür: 

  1. Betrug über unseriöse Tradingplattformen
    Verbraucher:innen werden von einer WhatsApp-Gruppe zu einem App-basierten Handelsprogramm oder zu einer Online-Tradingplattform weitergeleitet. Dort wird angegeben, dass die Anlageempfehlungen für sie umgesetzt werden. Zusätzlicher Druck entsteht durch die Behauptung, der Zugang zur Plattform sei nur einer begrenzten Zahl von Anleger:innen vorbehalten. Manchmal werden den Verbraucher:innen zunächst (kleine) Gewinne angezeigt, die sie sich zum Teil sogar auszahlen lassen können. Doch dies dient nur dem Vertrauensaufbau und weiterem "Ködern". Die Betrüger:innen erhöhen begleitend den Druck, mehr Geld einzuzahlen. 

    Die in den Gruppen empfohlenen Tradingplattformen sind unseriös, was sich im weiteren Verlauf dann auch zeigt. Das Geld der Verbraucher:innen wird niemals investiert, sondern verschwindet in den Taschen der Betrüger:innen. Auszahlungen sind nicht möglich oder werden an erneute Einzahlungen gekoppelt, zum Beispiel um angebliche Steuern oder Gebühren zu begleichen. Die Assistent:innen sind anschließend nicht mehr erreichbar. Teils melden sich im Anschluss unaufgefordert angebliche Anwaltskanzleien und versprechen – gegen einen Vorschuss – bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen. Die Verbraucherzentrale hat bereits vor solch unseriösen Online-Tradingplattformen gewarnt.
     
  2. Betrug über den Kauf von Kryptowährungen
    Verbraucher:innen wird eine gewinnversprechende Kryptowährung zum Kauf angeraten. Bei Interesse sollen sie auf einer (seriösen) Kryptobörse zunächst Geld in einen Stablecoin – eine Kryptowährung, die an echte Währungen wie den US-Dollar oder Euro gekoppelt und damit verhältnismäßig schwankungsarm ist – umtauschen. Daraufhin sollen Verbraucher:innen ihr Investment, nun in Form von Stablecoins, über die Kryptobörse auf eine Wallet der Betrüger:innen senden. Auch hier ist das Geld verloren, denn der Besitzer der Wallet ist kaum identifizierbar und kann das Geld leicht abziehen. 
     
  3. Betrug über den Kauf angeblich vorbörslicher Aktien
    Verbraucher:innen werden in WhatsApp-Gruppen zum Kauf angeblicher vorbörslicher Aktien – also Aktien, die noch an keiner Börse gelistet sind – animiert. Es wird suggeriert, dass deren Kurse nach Börsengang explodieren würden. Nicht immer sind hier Tradingplattformen im Spiel. Mitunter sollen interessierte Verbraucher:innen direkt an eine Bankverbindung – oft mit einer ausländischen IBAN – überweisen. Danach würden sie die Bescheinigung über den vorbörslichen Aktienerwerb erhalten. Regelmäßig existieren diese Aktien überhaupt nicht, oder es kommt zu keinem Börsengang. Das Geld ist verloren.
     
  4. Betrug über den Kauf von Aktien mit angeblich hohen Renditechancen
    In einer WhatsApp-Gruppe wird eine Aktie mit angeblich hohen Renditechancen angepriesen. Verbraucher:innen sollen diese selbstständig über ihren Wertpapierbroker kaufen. Oftmals handelt es sich dabei um Pennystocks. Das sind Aktien mit sehr niedrigem Kurswert, meist unter einem Euro, die hochvolatil und damit äußerst riskant sind. Die Betrüger:innen haben die von ihnen empfohlene Aktie bereits selbst erworben, bevor sie diese in der Gruppe zum Kauf empfehlen. Kaufen mehrere Verbraucher:innen diese "kleine" Aktie, sorgt die Nachfrage bei niedrigem Kurswert oftmals für eine Kursexplosion. Die Betrüger verkaufen kurz danach ihre Aktien mit großem Gewinn. Daraufhin brechen die Kurse ein. Verbraucher:innen können in der Regel nicht rechtzeitig verkaufen und bleiben daher auf erheblichen Verlusten sitzen. Dieses Vorgehen wird auch "Front-Running" genannt und ist illegal: Es gehört zum Bereich des Insiderhandels und verstößt unter anderem gegen Vorschriften zum Schutz vor Marktmanipulation.
     

 Fragezeichen Wie können Sie sich schützen?

  • Seien Sie bei jedem unaufgeforderten Kontakt misstrauisch! Auch wenn Sie sich im Vorfeld über Geldanlagen kundig gemacht haben, hinterfragen Sie, warum Menschen, deren wahre Identität Sie nicht kennen (können), Ihnen scheinbar selbstlos Zugang zu renditeträchtigen Geldanlagen eröffnen wollen. Treten Sie beim geringsten Zweifel aus der WhatsApp-Gruppe aus.
  • Hohe Renditeversprechen sind immer ein Warnsignal, erst recht, wenn dabei nicht über mögliche Risiken aufgeklärt wird. Lassen Sie sich durch angebliche Knappheit oder vermeintliche Exklusivität der Anlagechance nicht unter Druck setzen. Wird eine sichere Geldanlage mit gleichzeitig hohen Renditeversprechen beworben, brechen Sie am besten den Kontakt gleich ab.
  • Überweisen Sie kein Geld an eine Bankverbindung/IBAN, die Sie nicht kennen. In der Regel stimmt es nicht, wenn Ihnen gesagt wird, dass dieses Konto auf Ihren Namen läuft – selbst, wenn das den Anschein hat. Informieren Sie sich über den "IBAN-Trick" in dieser Verbraucher-Warnung. Überweisen Sie auch kein Geld, keine Kryptowährungen oder Stablecoins an Kryptowallet-Adressen, die Sie nicht kennen.
  • Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Die BaFin warnt immer wieder vor Anlagebetrug über WhatsApp-Gruppen und nennt aktuell bekannte Namen zu dieser Betrugsmasche – zum Beispiel „BFXTB“ und „XTIBRO“ oder fidel-investments.com und houtai.citadelbd.com.

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