Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Bad Segeberg

Stand:
Hilfe bei Überschuldung.
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Im Landkreis Segeberg unterhält die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein je eine Schuldnerberatungsstellen in Bad Segeberg und in Kaltenkirchen. Verbraucherinnen und Verbraucher, denen ihre Schulden über den Kopf gewachsen sind und die nicht mehr weiter wissen, können sich an diese Stellen wenden. Die Beratungskräfte geben auch Hilfestellung beim Verbraucher-Insolvenzverfahren. Ziel der Beratung ist es Menschen bei der Verhinderung einer Ver- oder Überschuldung, einer Entschuldung, dem Zurechtkommen mit den Schulden sowie bei dem Erhalt des durch die Überschuldung evtl. gefährdeten Arbeitsplatz behilflich zu sein.

Darüber hinaus bieten wir für ALG II Empfänger ein besonderes Angebot. Wir helfen Ihnen durch Einzelgespräche (Bad Segeberg) oder Gruppenberatungen (Kaltenkirchen) wieder eine Übersicht und Kontrolle über Ihre Ausgaben und Einnahmen zu erzielen. Hierdurch bereiten wir Sie auf die anschließende Schuldner- und Insolvenzberatung vor und bauen somit bestehende Hemmnisse zur Arbeitsvermittlung ab. Es ist unser Ziel, Ihnen beim Abbau Ihrer drückenden Geldsorgen behilflich zu sein, damit Sie sich langfristig selbst Ihre persönlichen, mit Geld verbundenen Wünsche wieder erfüllen können. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle in Bad Segeberg.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Kreis Segeberg wohnen, wenden sich bitte an die nächste Schuldnerberatungsstelle in ihrer Kommune bzw. in ihrem Kreis.

Hand hält rote BahnCard 25

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Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

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Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.