Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Bildung

Unsere Stellungnahmen, Standpunkte und Initiativen zur Verbraucherbildung.
Lerngruppe

Lerngruppe

Wir setzen uns für eine gute Verbraucherbildung in der Schule ein. Verbraucherbildung vermittelt die notwendigen Kompetenzen zu Gesundheit, Lebensmittel und Ernährung, Finanzen und Recht, Energie, Medien und Datenschutz. Nachhaltigkeit bildet bei allen Themen einen Schwerpunkt. 

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Fachanforderungen Verbraucherbildung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein begrüßen ausdrücklich das verbindliche Fach Verbraucherbildung in Schleswig-Holstein. Obgleich bundesweit inzwischen unterschiedliche Wege in der Umsetzung der Verbraucherbildung zu beobachten sind, geht Schleswig-Holstein als einziges Bundesland seit nunmehr knapp 10 Jahren den erfolgreichen Weg mit einem eigenständigen Unterrichtsfach Verbraucherbildung, das durch die dazugehörige Lehrkräfteausbildung eine besondere Stärke aufweist. Mit der vorliegenden Stellungnahme möchten die VZSH und der vzbv ein Beitrag leisten, um die bestehende Qualität der Verbraucherbildung weiterzuentwickeln.

Die Forderung der VZSH finden sich mittlerweile in den Fachanforderungen für das Fach Verbraucherbildung sowie dem Leitfaden zu den Fachanforderungen wieder. 

Unsere Stellungnahme zum Download

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.