Kosmetiksiegel mit dem Schwerpunkt Naturkosmetik
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Naturkosmetiksiegeln. Wir stellen hier die beiden in Deutschland am häufigsten anzutreffenden Siegel auf Kosmetikprodukten vor:
Das BDIH-Siegel und der COSMOS-Standard
Der BDIH (Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel) legt unter anderem folgende Richtlinien zugrunde:
- Es gibt eine Liste mit pflanzlichen Inhaltsstoffen, die aus biologischen Anbau stammen müssen – alle andere Inhaltsstoffe müssen nicht unbedingt Bio-Qualität sein.
- Inhaltsstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs dürfen durch bestimmte chemische Reaktionen verändert werden.
- Chemisch-synthetischen Stoffe wie Paraffine und Erdölprodukte, Silikone, PEG (Polyethylenglykole), synthetische Duftstoffe oder organisch-synthetische Lichtschutzfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden. Ausnahme: Einige chemisch hergestellte, Konservierungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Falls diese verwendet werden, ist das leicht erkennbar: Dann muss auf dem Produkt "konserviert mit..." stehen. Einige chemisch hergestellte anorganische Farbpigmente sind ebenfalls erlaubt.
- Rohstoffe, die nach dem 31.12.1997 im Tierversuch getestet wurden, dürfen nicht verwendet werden. Auch das Endprodukt darf nicht im Tierversuch getestet werden. Rohstoffe von toten Wirbeltieren wie Nerzöl sind verboten. Rohstoffe von lebenden Tieren oder von toten Insekten wie Karminrot aus Cochenilleläusen, bezeichnet mit der Colour-Index-Nummer CI 75470, sind jedoch erlaubt.
- Die europäischen Naturkosmetiksiegel BDIH, Ecocert, Cosmebio, ICEA und Soil Association haben den gemeinsamen internationalen Naturkosmetikstandard COSMOS entwickelt. Auf Naturkosmetikprodukten findet man zusätzlich zum BDIH-Siegel die Bezeichnung "COSMOS Natural" für Naturkosmetik oder "COSMOS Organic" für Naturkosmetik in Bioqualität (mindestens 95 Prozent der pflanzlichen oder tierischen Rohstoffe im Produkt müssen aus biologischer Landwirtschaft stammen).
Das NATRUE-Siegel
Das NATRUE-Siegel wurde von Naturkosmetikherstellern entwickelt.
- Die Produkte müssen überwiegend aus Naturstoffen – also Stoffen pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Herkunft bestehen. Der Einsatz naturnaher Stoffe, die durch chemische Reaktionen aus Naturstoffen gewonnen werden, ist durch die Richtlinien auf einen geringen Anteil beschränkt.
- Das NATRUE-Siegel unterscheidet seit 2021 nur noch zwischen "Naturkosmetik" und "Biokosmetik". Bei Biokosmetik müssen 95 Prozent der Naturstoffe bzw. naturnahen Stoffe aus biologischer Landwirtschaft oder Wildsammlung stammen. Verbraucher können online in der Produktdatenbank von NATRUE nachsehen, ob ein Produnkt als Naturkosmetik oder Biokosmetikeingestuft ist.
- Chemisch-synthetischen Stoffe wie Paraffine und Erdölprodukte, Silikone, PEG (Polyethylenglykole), synthetische Duftstoffe oder organisch-synthetische Lichtschutzfilter und Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden. Ausnahme: Einige chemisch hergestellte Konservierungsmittel, die auch natürlich vorkommen, sind zugelassen. Einige chemisch hergestellte anorganische Farbpigmente sind ebenfalls erlaubt. Inhaltsstoffe aus genetisch veränderten Organismen sind verboten. Inhaltsstoffe aus genetisch veränderten Organismen sind verboten.
- Tierversuche sind nach Kosmetikverordnung nicht gestattet – auch nicht für Produkte, die außerhalb der EU verkauft werden. Rohstoffe von toten Wirbeltieren wie Nerzöl sind verboten. Rohstoffe von lebenden Tieren oder von toten Insekten wie Karminrot aus Cochenilleläusen sind erlaubt.
Kosmetiksiegel mit dem Schwerpunkt fairer Handel
Viele Kosmetikrohstoffe wie beispielsweise Palmöl, Kokosöl, Jojobaöl, Kakaobutter oder Sheabutter kommen aus Asien, Afrika und Lateinamerika. Die faire Zusammenarbeit mit den Erzeugern kann Probleme wie Dumpinglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen lösen.
Das Fairtrade-Siegel für Kosmetik
Fairtrade kennzeichnet Waren, die aus fairem Handel stammen und bei deren Herstellung bestimmte soziale, ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten wurden.
- Alle Inhaltsstoffe eines Kosmetikproduktes, die es als Fair-Trade-Rohstoffe gibt, müssen auch aus fairem Handel stammen.
- Für Produkte, die auf der Haut bleiben wie Cremes und Lotionen, müssen mindestens 5 Prozent der Inhaltsstoffe aus fairem Handel stammen. Bei abwaschbaren Produkten wie Duschgel sind es wegen des höheren Wasseranteils nur 2 Prozent.
- Das Fairtrade-Siegel auf Kosmetik- und Pflegeprodukten darf nur in Kombination mit dem Hinweis "mit Fairtrade-Zutaten" erscheinen. Es muss außerdem angegeben werden, wie viel Prozent und welche der Inhaltsstoffe Fairtrade-zertifiziert sind.
Siegel mit dem Schwerpunkt Allergie
Der Deutscher Allergie- und Asthmabund
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund vergibt sein Label an Produkte, die weder Inhaltsstoffe mit hohem allergenem Potential noch Inhaltsstoffe enthalten, die stark irritierende Eigenschaften zeigen und bei sensibler Haut Beschwerden hervorrufen können. Die Labelvergabe basiert auf der Bewertung der Inhaltsstoffe. Außerdem testen Menschen mit einer Allergie, Astham oder Neurodermitis freiwillig das Produkt. Von diesen müssen 80 Prozent die Hautverträglichkeit mindestens mit "gut" bewerten.
Die Rezeptur muss frei sein von folgenden Stoffen:
- Duftstoffen, Aromastoffen, ätherischen Ölen
- Konservierungsstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind
- Farbstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind
- weiteren Inhaltsstoffen, die als Kontaktallergene bekannt sind wie Lanolin (Wollfett)
- Inhaltsstoffen, die bereits in geringen Mengen zu Irritationen der Schleimhäute, Augen oder Haut führen können.
Chemisch-synthetische Inhaltsstoffe sind aber - anders als bei Naturkosmetik - erlaubt, es sei denn, es handelt sich um bekannte Allergene oder irritierende Substanzen.