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Tariferhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) - was nun?

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Auch in den nächsten Jahren ist weiter mit Preissteigerungen bei privaten Krankenversicherungen zu rechnen. Der Grund für diese Verteuerung liegt unter anderem im niedrigen Zinsniveau. Weil die angelegten Gelder der Versicherten kaum noch Zinsen abwerfen, können Kostensteigerungen im Gesundheitssystem nicht mehr durch Zinseinnahmen ausgeglichen werden. Wer sich die Beiträge zu seiner privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kann oder will, hat die Möglichkeit jeweils zum Monatsende innerhalb seiner Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dabei sind die einzelnen Versicherer zur Beratung verpflichtet.

Leider berichten uns einzelne Verbraucher immer wieder, dass ihre schriftlichen Anfragen erst nach mehrfachem Anmahnen beantwortet werden und Versicherungen keine übersichtlichen Gegenüberstellungen ihrer aktuellen Tarife herausgeben; ein Vergleich zwischen Alt- und Neutarif ist somit für einen Kunden kaum möglich. Als billigere Alternative bekommen Verbraucher in der Regel Einstiegstarife präsentiert. In denen sind häufig Begrenzungen hochwertiger Leistungen versteckt wie Zahlungen für Psychotherapie oder Zahnersatz. Für uninformierte Kunden ist das sehr schwer zu beurteilen, schon weil viele gar nicht wissen, welche Leistungen ihr bestehender Tarif bietet.

Es lohnt sich, die Mühen eines "hausinternen" Wechsels auf sich zu nehmen.

Der Wechsel zu einem ganz anderen Privatversicherer ist für ältere Versicherte unattraktiv, weil dabei ein großer Teil der bereits angesparten Altersrückstellungen auf der Strecke bleibt. Das sorgt für höhere Preise beim neuen Versicherer

Der interne Tarifwechsel erfolgt aber unter Anrechnung aller bisher aus dem Vertrag erworbenen Rechte. Der bei Vertragsabschluss festgestellte Gesundheitszustand wird berücksichtigt, d.h. Versicherte haben grundsätzlich das Recht, mit ihrem ursprünglichen Gesundheitszustand eingestuft zu werden. Wenn die Leistungen im Zieltarif jedoch höher oder umfassender als im vorherigen Tarif sind, kann das Versicherungsunternehmen für die Mehrleistungen auf der Grundlage einer Risikoprüfung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen.

Vorsicht: Der Versicherte muss im Rahmen der Risikoprüfung bei Mehrleistungen entsprechende Gesundheitsfragen des Unternehmens wahrheitsgemäß beantworten und sollte sich dafür ausreichend Zeit nehmen. Auch eine Verringerung des Selbstbehaltes stellt eine Mehrleistung dar, für die eine Gesundheitsprüfung verlangt werden kann.

Möchten Sie zum Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung unabhängige Beratung? - Die Experten in unseren Beratungsstellen in Kiel, Lübeck und Norderstedt helfen Ihnen weiter.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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