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Erstattung bei Zugverspätung: So gibt’s Geld zurück

Stand:
Bei großen Verspätungen – auch wegen höherer Gewalt – muss das Bahnunternehmen die Kund:innen entschädigen. Sturm, Schnee, Überschwemmung und Streik sind keine Gründe, die Entschädigung zu verweigern.
Bahn am Bahnhof

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erreichen Sie bei einer Zugreise Ihr Ziel nicht pünktlich, haben Sie verschiedene Ansprüche. Sie können zum Beispiel einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen.
  • Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 %.
  • Lassen Sie sich im Zug oder am Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung ausstellen!
  • Entschädigungen für Onlinetickets können in der App "DB Navigator" beantragt werden.
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Sie reisen im Zug und kommen nicht pünktlich an Ihrem Ziel an? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurück zu bekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. Dazu erklären wir ein paar Beispiele.

Was tun, wenn die Bahn streikt oder der Zug verspätet ist?

Wichtig: Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich Verspätungen von Mitarbeitern des Unternehmens immer bestätigen lassen. Damit können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren. Ein standardisiertes Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen bieten die Unternehmen in der Regel auf ihren Internetseiten an. Fragen Sie im Falle einer Verspätung auch das Bahnpersonal nach dem Formular, oft können Sie dies schon vor Ort erhalten.

Welche Entschädigung steht mir zu, wenn ich eine Stunde später als geplant am Ziel angekommen bin?

Sind Sie mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel angekommen, können Sie 25 Prozent des Fahrpreises Ihrer Gesamtstrecke zurückfordern. Wenn Sie mit mehreren Zügen fahren, ist für eine Reklamation die Verspätung an Ihrem letzten Ziel entscheidend – nicht die Verspätung einzelner Züge.

Welche Entschädigung steht mir zu, wenn ich zwei Stunden später als geplant am Ziel angekommen bin?

Sind Sie mindestens zwei Stunden später als geplant am Ziel angekommen, können Sie 50 Prozent des Fahrpreises Ihrer Gesamtstrecke zurückfordern. Wenn Sie mit mehreren Zügen fahren, ist für eine Reklamation die Verspätung an Ihrem letzten Ziel entscheidend – nicht die Verspätung einzelner Züge.

Was kann ich tun, wenn ich mehr als 60 Minuten später am Ziel sein werde und die Fahrt abbreche?

Egal, ob direkt am Anfang Ihrer Reise oder auf einem Bahnhof mittendrin: Wenn Sie sehen, dass Sie mehr als eine Stunde später am Ziel sein werden, könnten Sie auf Ihre Fahrt verzichten und vom Bahnunternehmen den kompletten Fahrpreis zurück verlangen. Auch Kosten für die Fahrt zurück zu Ihrem Start können Sie vom Bahnunternehmen einfordern.

Wie werde ich entschädigt, wenn ich abends an einem Bahnhof "strande" und nicht weiter komme?

Das Bahnunternehmen muss für Ersatzverkehr sorgen. Kann es das nicht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterkunft und die Beförderung dorthin und wieder von dort weg sorgen.

Ich habe ein Onlineticket. Wie beantrage ich online Entschädigung?

Seit dem 01.06.2021 können online gekaufte Tickets der Deutschen Bahn im Verspätungsfall auch online erstattet werden. Diese Tickets sind einem DB-Kundenkonto zugewiesen und tauchen in der App "DB Navigator" beziehungsweise auf der DB-Homepage auf. Für Onlinetickets sind Fahrgastrechte-Formular und postalische Abwicklung nicht mehr nötig. Wie das Ganze vonstattengeht, wird hier erläutert.

Sind durch die Verspätung oder den Zugausfall jedoch zusätzlich Kosten entstanden, zum Beispiel durch eine Taxifahrt oder Übernachtung, muss der Entschädigungsantrag – auch für Onlinetickets – weiterhin postalisch eingereicht werden.

Was ist, wenn ich später als geplant ankommen werde und lieber mit einem Taxi weiterfahren will?

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bahnunternehmen muss Ihnen die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten, wenn Ihre geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Sie mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden. Das gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Sie Ihr Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen.

Ich habe ein Nahverkehrsticket und werde mindestens 20 Minuten später am Ziel sein. Darf ich einen Zug des Fernverkehrs nutzen?

Wenn sich abzeichnet, dass Sie Ihr Ziel mit Nahverkehrszügen erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, können Sie ohne Aufpreis mit einem Zug des Fernverkehrs fahren. Dieser darf aber nicht reservierungspflichtig sein. Auch Sonderfahrten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Bevor Sie in den Fernverkehrszug einsteigen, müssen Sie ein gültiges Ticket lösen. Den entstehenden Mehraufwand können Sie sich später von dem Bahnunternehmen zurückerstatten lassen. 

Wichtig: Bei einer "erheblich ermäßigten" Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder-Ticket, gilt diese Regelung nicht.

Ich habe ein Monatsticket. Kann ich für eine Verspätung trotzdem Geld verlangen?

Auch bei einer Zeitkarte, wie zum Beispiel bei Monatskarten für bestimmte Strecken, können Sie bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten Geld zurückbekommen. Bei Zeitkarten im Nahverkehr müssen die Verspätungen aufgeschrieben und am Ende des Monats beim Servicecenter für Fahrgastrechte gesammelt eingereicht werden. Dabei erhalten Fahrgäste für Zeitkarten im Nahverkehr: 1,50 € (2. Klasse), 2,25 € (1. Klasse).

Wichtig zu wissen: Entschädigungsbeträge von weniger als 4 € werden nicht ausgezahlt, in der Regel müssen also mehrere Verspätungen aufgetreten sein.

Nutzer von Zeitkarten des Fernverkehrs erhalten pauschale Entschädigungen von 5 € in der 2. Klasse und 7,50 € in der 1. Klasse. Für alle Zeitkartenbesitzer gilt, dass sie maximal 25 % des Zeitkartenwertes als Entschädigung erhalten.

Wichtig: Haben Sie eine Bahncard 100, bekommen Sie für jede Verspätung von 60 Minuten und mehr einen Pauschalbetrag von 10 € (2. Klasse) bzw. 15 € (1. Klasse) erstattet. Auch hier gilt, dass maximal 25 % der BahnCard-Kosten erstattungsfähig sind. 

Verpflegung bei Verspätungen

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müssen Ihnen die Bahngesellschaften kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind.

Ansprüche auch bei höherer Gewalt

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (26. September 2013, Az. C-509/11) bestehen Ihre Ansprüche auch bei höherer Gewalt. Dazu gehören etwa besondere Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorakte, Streiks oder unvermeidbares Verhalten Dritter (Suizide).

Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze; Eisenbahnunternehmen können als Betrag, ab dem sie eine Entschädigung zahlen, vier Euro oder auch weniger festlegen. Für den Fall wiederholter Verspätungen oder Zugausfälle müssen sie in ihren Beförderungsbedingungen eine angemessene Entschädigung für die Inhaber von Zeitkarten vorsehen.

Neue EU-Fahrgastrechte ab 2023

Das Europäische Parlament (EP) hat Änderungen der Fahrgastrechte in der EU beschlossen. Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für Bahnkund:innen. "Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis", kommentierte Klaus Müller als Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ab 2023 sollen Bahnreisende keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie "durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen" verspätet oder überhaupt nicht ans Ziel kommen. Auch Gesundheitskrisen "wie beispielsweise Pandemien" oder "bestimmte Handlungen von Dritten" (zum Beispiel Personen im Gleis) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein.