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Deutschlandticket im Nahverkehr: Bus- und Bahnfahren für 58 Euro

Stand:
Überall in Deutschland mit den "Öffis" fahren: Das bietet das Deutschlandticket. Es wird bundesweit als Abo angeboten. Ab Januar 2025 kostet es 58 Euro. Wer es bei der Deutschen Bahn abonniert hat, muss handeln.
Eine Hand hält ein Deutschlandticket neben einen Stopp-Knopf an der Tür einer Straßenbahn

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haben Sie das Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn abonniert, müssen Sie der Preiserhöhung bis 30. November zustimmen. Sonst wird das Ticket automatisch zum Jahreswechsel gekündigt.
  • Das Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat, ab Januar 58 Euro, und gilt für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland.
  • Es ist als digitales Abo und vielerorts auch als Chipkarte erhältlich.
  • Möchten Sie das Ticket nur für einen Monat haben, müssen Sie es vor dem 10. des Monats bestellen und kündigen – sonst haben Sie es einen Monat länger.
  • Auf mögliche Zusatzleistungen wie bei bisherigen Ticketabos müssen Sie in der Regel aber verzichten.
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Was kostet das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket kostet bis Ende 2024 für alle Bürger:innen 49 Euro. Günstiger kann es werden, wenn Arbeitgeber:innen das Ticket als Jobticketvariante in ihrem Betrieb anbieten.

Der Grundpreis des Deutschlandtickets steigt ab Januar 2025 auf 58 Euro. Weitere Preise wie zum Beispiel fürs Kinderticket, Semesterticket oder Sozialticket sind in den Bundesländern unterschiedlich.

In den Medien werden auch andere vergünstigte Angebote für Schüler, Auszubildende und Studierende angekündigt. Sie sollten sich vor Abschluss eines Vertrages genau informieren, ob es in Ihrem Bundesland ein besonderes Angebot gibt.

Muss ich wegen der Preiserhöhung etwas machen?

Mit der Umstellung auf den neuen Preis ab dem 1. Januar gehen die Verkehrsunternehmen unterschiedlich um. Einige informierten ihre Abo-Kund:innen bereits per Brief oder E-Mail über den neuen Preis und dass nichts weiter zu tun sei, wenn sie das Ticket auch zum neuen Preis behalten möchten. Andere teilten die Preiserhöhung über ihre Internetseite mit. Einige wenige Verkehrsunternehmen haben die Preiserhöhung noch nicht kommuniziert.

Die Deutsche Bahn hingegen hat ihren Abo-Kund:innen angekündigt, das Abo automatisch zu kündigen, wenn sie nicht fristgerecht bis zum 30. November dem neuen Preis zustimmen. Stimmt man der Preiserhöhung nicht zu oder meldet sich nicht fristgerecht, wird das Abo also zum 31. Dezember 2024 automatisch gekündigt.

Wo gibt es das Deutschlandticket?

Sie können das Deutschlandticket zum Beispiel in der DB-App kaufen oder in der App eines örtlichen Verkehrsunternehmens. Anders als die Deutsche Bahn (DB) bieten viele örtliche Verkehrsunternehmen das Ticket nicht nur digital fürs Smartphone an, sondern auch als Chipkarte aus Plastik.

Achten Sie dabei auf Varianten und Extras, die derzeit kommunal und regional zusätzlich angeboten werden. Teilweise können Sie, je nach Verbundgebiet, zusätzlich ein Fahrrad mitnehmen, oder es gibt in manchen Regionen Kundengarantien, wenn Züge ausfallen oder sich verspäten. Schauen Sie also genau hin, was bei Ihnen gilt!

Kündigungsfrist beachten!

Das Deutschlandticket gibt es nur als Abo. Das bedeutet, dass Sie es kündigen müssen, wenn Sie es nicht mehr nutzen möchten. Kündigungsfrist ist immer der 10. eines Monats. Also Achtung: Wenn Sie nach dem 10. das Abo abschließen, müssen Sie für den aktuellen Monat und den folgenden bezahlen!

Welche Konditionen gelten beim Deutschlandticket?

Beim Deutschlandticket handelt es sich um ein Ticket, für das bundesweit folgende Regeln gelten:

  • Es ist im Nahverkehr gültig, also in Bussen, Regionalzügen und Straßenbahnen.
  • Es gilt bis auf einige Ausnahmen nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (IC und ICE) und auch nicht in anderen Zügen und Bussen des Fernverkehrs, etwa Flixbus, Flixtrain oder Eurostar. Auf welchen Fernverkehrsstrecken das Deutschlandticket doch gilt, listet die Deutsche Bahn auf dieser Seite auf.
  • Für einige Spezialbahnen (Bergbahnen, Inselbahnen etc.) gilt das Deutschlandticket ebenfalls nicht.
  • Es ist eine persönliche Fahrkarte, die nicht übertragbar ist.
  • Es sieht keine Mitnahme von Personen über 6 Jahren vor.
  • Sie können es nicht ohne Zuschlag in der ersten Klasse nutzen.

Das Deutschlandticket gilt nach der Eisenbahnverkehrsordnung explizit als erheblich ermäßigtes Ticket (§3 Abs. 4 EVO). Das bedeutet, dass Sie mit Deutschlandticket bei Verspätungen von mindestens 20 Minuten nicht auf einen Fernverkehrszug ausweichen und sich die Kosten für das IC- oder ICE-Ticket erstatten lassen können. Wenn Sie auf einen Fernverkehrszug ausweichen wollen, dann müssen Sie das auf eigene Rechnung tun.

Wenn Sie das Abonnement zum Deutschlandticket mit einem bisher bestehenden Abo vergleichen möchten, sollten Sie neben dem Preis deshalb auch diese Ticketeigenschaften betrachten. Fragen Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen nach, ob es in Ihrer Region Sonderregelungen gibt. In NRW etwa können Sie Hunde kostenlos mitnehmen, in anderen Teilen Deutschlands nicht. Sie können dann besser entscheiden, inwiefern die Mehrwerte in Ihrem derzeitigen Abonnement für Sie eine Rolle spielen:

  • Ist das Abonnement preiswerter als das Deutschlandticket?
  • Wie häufig fahren Sie über den räumlichen Geltungsbereich einer aktuellen Zeitkarte hinaus im Nahverkehr und wie viel geben Sie dafür aus?
  • Sofern die Zeitkarte eine Personenmitnahme zulässt: Nehmen Sie auf Ihrer Zeitkarte regelmäßig Personen mit?
  • Sofern die Zeitkarte übertragbar ist: Nutzen auch andere Personen diese Zeitkarte?
  • Nehmen Sie regelmäßig ein Fahrrad oder einen Hund mit?

Falls Sie den ÖPNV nur gelegentlich nutzen und entscheiden möchten, ob sich der Kauf des neuen Deutschlandtickets für Sie lohnt, sollten Sie Einzelfahrausweise, 4-Fahrten-Karten oder 24-Stunden-Karten pro Monat zusammenrechnen und schauen, ob Sie mit Ihren Ausgaben über 49 Euro (bzw. 58 Euro ab Januar 2025) liegen.

Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersucht Vertriebswege und Bestellprozesse

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich in einem Marktcheck das Online-Angebot von 15 Verkehrsunternehmen und –verbünden angeschaut. Dabei kam zutage, dass der Bestellprozess nicht immer verbraucherfreundlich und transparent ist. 

So gab es Unterschiede, je nach Anbieter und nach Vertriebsweg, also je nachdem, ob Kund:innen das Ticket über die Website des Anbieters, über eine App oder am Schalter kauften. Auch Kündigungsfristen waren teils ungenau erklärt oder Hinweise auf Bonitätsprüfungen fehlten. Der vzbv fordert daher, die Bestellprozesse zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. 
 

Eine Hand hält ein Deutschlandticket, daneben eine Lupe und ein Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf.

Deutschlandticket: Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen

Das Deutschlandticket ermöglicht Bus- und Bahnfahrten im Nahverkehr in ganz Deutschland für 49 Euro. Der vzbv möchte herausfinden, was Ihre Erfahrungen mit dem Deutschlandticket sind. Was läuft gut und was schlecht? Erzählen Sie uns Ihre Erlebnisse!

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BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.