Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Diebstahl im Hotel: Wer haftet?

Stand:
Wird in der Urlaubsunterkunft etwas gestohlen, haften der Vermieter oder der Reiseveranstalter in der Regel nicht. Sie sollten trotzdem über den Verlust informiert werden.
Ein Einbrecher versucht mit einer Brechstange eine Tür zu öffnen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Meist haften weder Reiseveranstalter noch das Hotel, wenn etwas aus Ihrem Zimmer gestohlen wird.
  • Zeigen Sie den Diebstahl auf jeden Fall bei der örtlichen Polizei an.
  • Melden Sie den Diebstahl auch dem Reiseveranstalter und dem Hotelier.
Off

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier für den Diebstahl. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren.

Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum sogenannten "allgemeinen Lebensrisiko", für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen. Liegen jedoch Umstände vor, die den Diebstahl begünstigt haben, wie beispielsweise nicht verschließbare Zimmertüren, können Sie eventuell den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen. Ob in diesen Fällen oder in dem Fall, dass Gegenstände aus dem Hotelsafe verschwinden, der Hotelier haftet, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Landesrecht.

Anzeige erstatten

Wir empfehlen Ihnen, einen Diebstahl bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Außerdem sollten Sie Ihren Verlust sowohl dem Reiseveranstalter als auch dem Hotelier melden, am besten in Anwesenheit von Zeugen, oder lassen Sie sich die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.

Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter und der Hotelier ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Anzeige setzen. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, sollten Sie den Reiseveranstalter in Deutschland - am besten telefonisch und ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen - informieren.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.