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App GrünZeit

Stand:
Datenschutzerklärung und rechtliche Hinweise für die App GrünZeit.
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Datenschutzerklärung

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Als Verbraucherschützer setzen wir uns für einen wirksamen Schutz personenbezogener Daten ein. Deshalb gewährleisten wir auch für den Umgang mit Ihren Daten ein hohes Schutzniveau. Wir bitten Sie deshalb, diese Datenschutzerklärung sorgfältig durchzulesen.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Str. 15 in 24103 Kiel, ist grundsätzlich die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle. Fragen und Anregungen hinsichtlich unseres Umgangs mit Ihren Daten richten Sie bitte an das Referat Recht E-Mail: recht@vzsh.de.

Sie können diese App ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wir sichern entsprechend zu, dass wir KEINE personenbezogenen Daten von Ihnen speichern. Eine Weitergabe an Dritte scheidet somit ebenfalls aus.

Stand: Januar 2017

Rechtliche Hinweise für die App GrünZeit:

1) Die Nutzung dieser von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. angebotenen App "GrünZeit-Saisonkalender heimisches Obst und Gemüse" ist ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen zulässig. Das Nutzen der App setzt voraus, dass Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

2) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern die App kostenlos an. Ein Widerrufsrecht der schlüssig erfolgten Erklärung zum Download der Software besteht nicht.

3) Die Nutzung der App ist lediglich zum eigenen privaten Gebrauch zulässig. Die App darf nicht zu Zwecken genutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Nutzer darf die Software nicht kopieren, verändern, dekompilieren und/oder verbreiten. Im Falle eines Missbrauchs kann der Zugang zur App gesperrt werden.

4) Die App ist für Smartphones mit den Betriebssystemen Android und iOS geeignet.

5) Die App unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Als Privatperson dürfen Sie urheberrechtlich geschütztes Material zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nutzen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser App oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit der Einwilligung der Verbraucherzentrale gestattet. Darüber hinaus können Daten, Texte, Bilder Grafiken und sonstige Inhalte ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

6) Der Nutzer erhält an der App ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Bei Einstellung des Betriebs der App endet das Nutzungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die App darf nicht in missbräuchlicher Art und Weise genutzt oder technisch verändert werden.

7) Die Verbraucherzentrale haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieser App entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Vorschriften des § 839 BGB einschlägig sind. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Schadsoftware oder der Installation bzw. Nutzung der App verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Ein Vertragsverhältnis mit den Nutzern dieser App kommt nicht zustande.

8) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein behält sich das Recht vor, die App zu ändern, vorübergehend zu unterbrechen, zu ergänzen, zu löschen oder den Zugang zeitweise oder endgültig einzustellen.

9) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unterhält eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung bei der Westfälische Provinzial Versicherung AG, Provinzial-Allee 1, 48131 Münster. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Ansprüche, die vor deutschen Gerichten sowie vor Gerichten im EU-Ausland, in der Türkei und den restlichen Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geltend gemacht werden.

 

Kiel, Januar 2017

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.