Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein setzt Ihr Recht durch!
Ungewollte Werbung, falsche AGB oder Lockvogelangebote belasten viele einzelne Verbraucher, die oftmals ohnmächtig vor der Frage stehen, wie diese Beanstandungen rechtlich zu ahnden sind.
Hier hilft die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weiter.
Die Verbraucherzentrale ist gesetzlich befugt, Anbieter die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, abzumahnen. Sie werden dabei aufgefordert das zu beanstandete Verhalten zu unterlassen. Halten sich diese fortan nicht an die von ihnen abgegebene Unterlassungserklärung, kann in diesen Fällen eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
Sollten Ihnen abgemahnte Verfehlungen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auffallen, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen. Dann kann die Verbraucherzentrale etwaige Vertragsstrafen geltend machen.