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Interessenvertretung

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein setzt Ihr Recht durch!

Ungewollte Werbung, falsche AGB oder Lockvogelangebote belasten viele einzelne Verbraucher, die oftmals ohnmächtig vor der Frage stehen, wie diese Beanstandungen rechtlich zu ahnden sind.

Hier hilft die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weiter.

Die Verbraucherzentrale ist gesetzlich befugt, Anbieter die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, abzumahnen. Sie werden dabei aufgefordert das zu beanstandete Verhalten zu unterlassen. Halten sich diese fortan nicht an die von ihnen abgegebene Unterlassungserklärung, kann in diesen Fällen eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.


Sollten Ihnen abgemahnte Verfehlungen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auffallen, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen. Dann kann die Verbraucherzentrale etwaige Vertragsstrafen geltend machen.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.