Wie kann ich mein Sonderkündigungsrecht ausüben?
Erhalten Sie eine schriftliche Ankündigung eines Zusatzbeitrags, können Sie bis zu dem Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird und die Krankenkasse wechseln.
Seit dem 1. Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben möchten, müssen Sie seit dem 1. Januar 2021 nur noch Ihren Beitritt bei einer neuen Krankenkasse erklären. Eine persönliche Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Die Kündigungs- und Wechselmodalitäten übernimmt nun die neue Krankenkasse.
Mit dem Beitritt zur neuen Krankenkasse ist der Wechsel allerdings noch nicht direkt vollzogen. Es gilt weiterhin: Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ist einzuhalten.
Das heißt für Sie: Erhebt Ihre Krankenkasse ab 1. Januar 2021 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2021 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2021 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2021.
Damit die Fristen eingehalten werden können, ist es wichtig, die neue Krankenkasse rechtzeitig auszuwählen.
Und wenn ich beim Sonderkündigungsrecht die Frist verpasse?
Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpassen, können Sie immer noch Ihr normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Sie bereits 12 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert waren.
Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht zur Erhöhung des Zusatzbeitrages verspätet nach, haben Versicherte dadurch keinen Nachteil. Die Kündigung wird dann so behandelt, als wäre sie rechtzeitig erfolgt.
Muss ich den Zusatzbeitrag bis zum Wechsel bezahlen?
Versicherte, die wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, müssen den Zusatzbeitrag trotzdem so lange entrichten, bis die Kündigung wirksam wird.
Beispiel: Die Krankenkasse erhebt ab 1. Januar einen Zusatzbeitrag. Wer bis Ende Januar kündigt, ist ab April bei einer anderen Krankenkasse versichert. Für die Monate Januar bis März muss der Versicherte den höheren Zusatzbeitrag an seine bisherige Krankenkasse entrichten.
Auswahl einer neuen Krankenkasse
Möchten Sie in eine andere Kasse wechseln, sollten Sie sich nicht nur an den Kosten orientieren. In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen unterschiedliche Leistungen in ihren Satzungen zusätzlich zu den Regelleistungen an. Präventionsangebote, Angebote zu Osteopathie oder Unterschiede beim Kundenservice - wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline - können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen.