Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Sehstärkenbestimmung bei Augenärzt:innen

Stand:
Gesetzlich Krankenversicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Werte bei Augenärzt:innen mit einem Sehtest überprüfen lassen. Außerdem müssen sie Ihnen die Messergebnisse mitteilen. Es handelt sich dabei um eine Kassenleistung.
eine Frau macht bei einem Augenarzt einen Sehtest

Das Wichtigste in Kürze:

  • Versicherte ab dem 6. Lebensjahr bekommen kostenlos eine Sehhilfenverordnung ausgestellt oder eine schriftliche Bestätigung, aus der die ermittelten Werte hervorgehen.
  • Ausgenommen sind Arbeitsplatzbrillen, Arbeitsschutzbrillen und in der Regel Hobby- und Sportbrillen.
On

Kostenlose Sehhilfeverordnung ab 6 Jahren

Die Krankenkassenleistungen ab dem 6. Lebensjahr umfassen:

  • die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung),
  • den Ausdruck eines Rezeptes für die Brille (Sehhilfeverordnung) und
  • den Ausdruck der ermittelten Sehstärken-Werte.

Augenärzt:innen können diese Leistungen über die so genannte augenärztliche Grundpauschale gegenüber der Krankenkasse abrechnen.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Arbeitsplatzbrillen (zum Beispiel Bildschirmarbeitsplatzbrillen),
  • Arbeitsschutzbrillen, Hobbybrillen (zum Beispiel Musizierbrillen),
  • Sportbrillen (zum Beispiel Schießbrillen), sofern eine Verordnung von Sportbrillen nicht gemäß § 14 Abs. 3 der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt.

Sehstärkenbestimmung: Tipps der Verbraucherzentralen

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Sehen haben, ist die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt oder die Ärztin darf hierfür keine Extrakosten erheben.

Wenn Sie sich eine neue Brille anfertigen lassen möchten, reichen die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100 Prozent nicht automatisch aus. Hierfür können Sie bei Augenärzt:innen oder bei Augenoptiker:innen eine Brillenglasbestimmung durchführen lassen. In der Regel entstehen Ihnen bei Optiker:innen dafür keine Extrakosten, wenn Sie dort die Brille kaufen.

Wenn Sie die Brille im Internet bestellen möchten, bieten viele Online-Shops beim Kauf einer Brille kostenlose Sehtests bei Partneroptiker:innen vor Ort an.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Das Brettspiel "KonsumChecker" mit dem Bewertungssiegel des Materialkompasses

KonsumChecker: Fachjury vergibt Note „sehr gut“

Noch heute wird ein Großteil der Unterrichtsmaterialien im Internet veröffentlicht - ohne vorab unabhängig geprüft und fachlich bewertet zu werden. Das öffnet Tür und Tor für Werbung und Einflussnahme, die in der Schule nichts zu suchen haben. Wir finden: Bildung muss Qualität haben. Diesen Anspruch haben wir auch an unsere eigenen Bildungsmaterialien.