Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Wohngebäudeversicherung: Preiserhöhungen und richtig kündigen

Stand:
Versicherungsunternehmen erschrecken Hausbesitzer:innen mit Preiserhöhungen. Wichtig: Eine Kündigung durch die Gesellschaft sollte unbedingt vermieden werden.
Feuerwehr löscht einen Häuserbrand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Hausbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung ratsam.
  • Kündigen Sie Verträge nur, wenn Sie neue Vertragsoptionen haben.
  • Dass ein Versicherungsunternehmen Ihnen kündigt, sollte unbedingt vermieden werden.
On

Wer seine Unterschrift unter eine Beitrags- oder Bedingungsanpassung verweigert, dem droht die Kündigung der bisherigen Police durch den Versicherer. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Denn bei einem Neuantrag müssen Kunden angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Aus diesem Grund würde ein neuer Versicherer das Gebäude meist nur zu einer höheren Prämie, mit einem höheren Selbstbehalt oder überhaupt nicht versichern.

Wer es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb erst das unterbreitete Angebot (Vertragsverlängerung sollte maximal ein Jahr sein) annehmen und sich dann aus dieser abgesicherten Position heraus nach einem anderen Versicherer umsehen.

Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das Wohngebäude selbst ‒ nicht dessen Inhalt. Bei einem Schaden trägt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder in Stand zu setzen oder auch komplett wieder aufzubauen.

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss zwingend ‒ zumindest für das Risiko "Feuer" ‒, wenn sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt hat.

Die Flutkatastrophe 2021 hat einmal mehr gezeigt, dass Hausbesitzer:innen auch über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken sollten. Für Bewohner:innen, egal ob die Immobilie besitzend oder mietend, ist auch der Blick auf Hausratversicherungen zu empfehlen.

 

Ausstiegsklauseln

Sowohl Versicherer als auch Kunden dürfen den Vertrag ordentlich kündigen ‒ und zwar innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach einem Schaden ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monat möglich.

Kündigung nur mit neuer Vertragsoption

Wohngebäudeversicherungen schützen vor dem Existenz bedrohenden Totalverlust der eigenen vier Wände. Daher sollte die Kündigung eines bestehenden Vertrages nur erfolgen, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss dort vorbereitet ist. Außerdem muss das Geldinstitut, das im Grundbuch eingetragen ist, der Kündigung zustimmen. Dies wird es nur tun, wenn ein anderer Versicherer bereits signalisiert hat, dass er den Schutz übernehmen wird.

Kündigung durch Versicherer

Kündigt der Versicherer dem Kunden, hat solch ein Rausschmiss nachhaltige Folgen. Denn ganz gleich, aus welchen Gründen Verträge nicht mehr fortgeführt werden: Gekündigte Kunden haben es schwer, bei einem anderen Anbieter einen attraktiven Vertrag zu bekommen. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo bislang Versicherungsschutz gewährt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken. Deshalb empfiehlt es sich immer, dass Kunden selbst kündigen, nachdem sie Angebote von anderen Versicherern eingeholt und diese verglichen haben.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.