Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück

Stand:
Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bausparkassen verlangen Kontogebühren für Bausparverträge in der Sparphase. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Fall der Bausparkasse BHW, dass dies rechtswidrig ist.
  • In laufenden Verträgen haben sie die Entgelte mit einer Bedingungsänderung eingeführt. Diese Änderung konnte aber nicht durch Schweigen des Verbrauchers wirksam werden.
  • Sie sollten diesem Entgelt in jedem Fall widersprechen und Erstattung verlangen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief.
On

Servicepauschale und jährliches Kontoentgelt unzulässig

Die Bausparkasse BHW darf für die Verwaltung der Bausparkonten in der Sparphase kein Jahresentgelt verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15. November 2022 (Az. XI ZR 551/21) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW Bausparkasse entschieden, wie bereits zuvor das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 17. November 2021 (Az. 3 U 39/21).

Jahresentgelte verschiedener Bausparkassen rechtswidrig

In ihren Tarifbedingungen hatte die Bausparkasse BHW für jedes Bausparkonto ein Jahresentgelt von 12 Euro erhoben. Die Gebühr rechtfertigte die Bausparkasse damit, dass sie das Bausparkollektiv steuern und die einzelnen Bausparverträge laufend bewerten müsse, um Kund:innen den Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen zu verschaffen. Die verwendete Klausel sei rechtswidrig, so der BGH.

Andere Bausparkassen haben ähnliche Klauseln verwendet, die sich im Wortlaut aber kaum unterscheiden von der Klausel der BHW. So entschied das Landgericht Stuttgart gegen die LBS Südwest, dass ein "jährliches Entgelt (Jahresentgelt)" von 9, 15 oder 18 Euro in diversen Tarifvarianten unwirksam sei (Urteil vom 5. Dezember 2022, Az. 53 O 165/22).

Die Debeka-Bausparkasse etwa hatte für die Tarife BS1 und BS3 rückwirkend zum 1. Januar 2017 ein neues Entgelt eingeführt, auch Servicepauschale genannt. Die verlangte Servicepauschale ist ebenfalls rechtswidrig, wie das Oberlandesgericht Koblenz rechtskräftig nach der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen entschied (Az. 2 U 1/19) erstritten.

Danach ist die nachträglich eingeführte Servicepauschale in der Sparphase nicht zulässig. Kosten für Steuerungs- und Verwaltungsarbeit dürfen so nicht auf die Bausparkunden abgewälzt werden. Zu einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof kam es nicht in diesem Fall, da die Bausparkasse ihre Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts kurz vor der Verhandlung zurückzog.

Sie möchten ein nachträglich in der Sparphase eingeführtes Entgelt wie die sogenannte Servicepauschale zurückfordern? Dann hilft Ihnen dieser Musterbrief.

Schweigen ist keine Zustimmung

"Wer schweigt, bejaht" gilt nicht für Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das untermauert ein BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Postbank verklagt, weil Klauseln Verbraucher:innen benachteiligen. Das Urteil stärkt Ihre Rechte als Bausparer:in. Demnach müssen Sie einer Änderung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) grundsätzlich ausdrücklich zustimmen. Dies hat auch das Landgericht Stuttgart nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands am 5. Dezember 2022 entschieden (Az. 53 O/165/22).

In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie Bankgebühren zurückfordern können. Welche Bankentgelte unzulässig sind, sehen Sie in diesem Beitrag.

Gezahlte Kontogebühren zurückverlangen

Die Verbraucherzentralen empfehlen Ihnen, gezahlte Kontogebühren zurückzufordern. Achten Sie dabei darauf, dass Sie beweisen können, wann Sie Ihre Forderung geltend gemacht haben. Am besten schicken Sie Ihr Aufforderungsschreiben per Einwurfeinschreiben oder als belegbares Fax.

Wann verjährt Ihre Erstattungsforderung?

Ihr Anspruch auf Erstattung ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht verjährt. Sie können also sämtliche Jahresentgelte in der Ansparphase zurückverlangen, nebst Zinsen. Einige Bausparkassen erstatten nur die bezahlten Entgelte der letzten 3 Jahre, was nach Ansicht der Verbraucherzentralen nicht korrekt ist.

Das ist die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen

Die Verjährungsfrist kann erst dann zu laufen beginnen, wenn Sie von Ihren Ansprüchen erfahren haben oder hätten erfahren können, etwa weil das Urteil nach dem 15. November 2022 in den Medien thematisiert wurde.

Dass Sie von der Verjährung Kenntnis hatten, löst also die Frist aus und nicht, dass Entgelte auf Ihrem Konto belastet wurden. Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits mehrfach: Die Forderung auf Erstattung gezahlter Entgelte darf nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben.

Damit würde die Dreijahresfrist des § 195 BGB erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 beginnen. Sie hätten also mindestens bis Ende 2025 Zeit, die gesamten gezahlten Kontoentgelte zurückzuverlangen.

Auch wenn bis Ende 2025 noch viel Zeit bleibt: es ist gut möglich, dass Ihr Erstattungsanspruch auch danach noch nicht verjährt ist. Denkbar ist, dass hier eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt. Und sogar diese zehnjährige Frist wird in der Literatur kontrovers diskutiert.

Die Bausparkassen nutzen die noch nicht abschließend geklärte Rechtslage zu ihrem Vorteil aus. In diesem strukturellen Ungleichgewicht zwischen der Bausparkasse, für die es insgesamt um große Beträge geht, und Verbraucher:innen, für die es individuell um überschaubare Beträge geht, spielen sie auf Zeit, wissend, dass Verbraucher:innen selbst kaum Klage einreichen werden.

Wir raten Ihnen daher, Ihre Ansprüche bis Ende 2025 mit Ihrer Bausparkasse zu klären, auch wenn diese Ihre Ansprüche bestreitet. Wegen unionsrechtlicher Vorgaben mag sich zwar eine noch längere Verjährungsfrist ergeben, aber wir raten Ihnen derzeit nicht, diese auszureizen. Sie können diese Erläuterung auch im Rahmen Ihrer Beschwerde gegenüber der Bausparkasse vorbringen oder mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.