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Energiegenossenschaft - Wärmeversorgung in eigenen Händen

Stand:
Energiegenossenschaften sind wesentlicher und wichtiger Katalysator für die Energiewende. Bürgerenergie findet auch in Form von Wärmegenossenschaften statt.
Finger schieben Modellhäuser zusammen - Energiegenossenschaft für Wärmeversorgung
Bürgerenergie ist ein großer Antrieb für die Energiewende. Dabei ist der Bedarf an Energiegenossenschaften noch groß.

Energiegenossenschaften sind vor allem bei dem Betrieb von Windparks, Photovoltaikanlagen und Wärmenetzen zu finden. Sie sind in der Regel lokal oder regional verankert und vielfach ehrenamtlich organisiert. Dabei sind die Genossenschaftler zum großen Teil engagierte Verbraucher, die ihre Energieversorgung in die eigenen Hände nehmen, gleichzeitig einen Beitrag für Klima- sowie Umweltschutz und damit auch für die Energiewende leisten wollen.

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Durch Bürgerenergie wird der Ausbau regenerativer Energien und die Nutzung von vor Ort verfügbaren Ressourcen zur Energiegewinnung maßgeblich vorangetrieben Daneben fördern sie die Akzeptanz von Verbrauchern gegenüber der Energiewende und ermöglichen auch deren wirtschaftliche Teilhabe. Daher haben sich diese Genossenschaften in den letzten Jahren immer mehr als wichtige Akteure etabliert.

Bürgerenergie als Teil der Wärmewende

Eine Form der Energiegenossenschaft ist die Wärmegenossenschaft. Sie betreibt ein Wärmenetz und beliefert ihre Mitglieder oder teilweise auch weitere Vertragspartner (Hauseigentümer, teilweise gewerbliche Abnehmer) mit Wärme und Warmwasser. Wärmegenossenschaften entstehen häufig in ländlichen Regionen oder einzelnen Neubaugebieten, wo ein ausreichend hoher Wärmebedarf besteht und die Verbraucher ihre Wärmeversorgung in die eigenen Hände nehmen wollen.

Für die Herstellung der Wärme nutzen sie vielfach nachhaltige und/oder regenerative Energiequellen (z.B. Abwärme, Solaranlagen, Biomasse etc.). Inwiefern durch die Wärmeversorgung der Genossenschaft tatsächlich ein ökologischer Vorteil gegenüber einer alternativen Versorgungsalternative besteht, hängt jedoch vom konkreten Fall ab. Wem dies besonders wichtig ist, sollte vor Beitritt in die Energiegenossenschaft nachfragen.

Genossenschaftsmitglieder sind zur selben Zeit Kunden und Investoren, also Prosumer. Sie haben sehr oft ein hohes Mitbestimmungsrecht, sodass eine echte Partizipation möglich ist. Das Mitbestimmungsrecht kann allerdings durch die jeweilige Satzung eingeschränkt werden. Deswegen gilt auch hier, diesen Punkt zu prüfen, wer gerade auch auf die Teilhabe am Projekt Wert legt.

Vor- und Nachteile einer Energiegenossenschaft

Um Mitglied zu werden, müssen zunächst Genossenschaftsanteile erworben werden. Die Höhe der Mindestbeteiligung ist sehr unterschiedlich, liegt aber häufig bei 500 bis 4.000 Euro. Daneben fallen unter Umständen einmalige Hausanschlusskosten an. Dafür profitieren die Mitglieder von einer fairen Preisgestaltung, der Einbindung alternativer Energien sowie davon, dass keine Kosten für Wartung und Instandhaltung des Heizungssystems oder für den Schornsteinfeger anfallen.

Außerdem sind keine Rückstellungen für einen neuen Heizungskessel nötig. Im Neubau spart man zudem an Platz- und Investitionsbedarf. Gleichzeitig ist die Entscheidung für eine Wärmegenossenschaft langfristig. Denn ein vorzeitiger Wechsel des Wärmelieferanten ist in der Regel genauso wenig möglich wie bei kommerziellen Anbietern und die Umstellung auf ein anderes Heizsystem verursacht einen hohen Aufwand und damit auch hohe Kosten.

Die Wärmeversorgung durch bestenfalls vor Ort verfügbare Energiequellen macht die Mitglieder der Genossenschaft nicht nur unabhängig von konventionellen Wärmelieferanten, die Möglichkeit der Beteiligung durchbricht zugleich auch die Monopolstellung dieser Unternehmen. Tätigt die Energiegenossenschaft ihre Investitionen für den Aufbau des Wärmenetzes durch lokale Unternehmen, werden hier Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gefördert und somit die Kommunen in Form von höheren Steuereinnahmen begünstigt.

Doch natürlich ist auch eine Energiegenossenschaft nicht vor der Insolvenz gefeit. Sollte dieser Fall eintreten, haftet das Mitglied als Investor ausschließlich mit seinen Genossenschaftsanteilen. Das heißt, es verliert sein Investitionskapital. Als gleichzeitiger Kunde muss es sich außerdem einen neuen Wärmelieferanten suchen. Dadurch können in diesem Fall erhebliche Kostensteigerungen entstehen.

Aufbau einer Wärmegenossenschaft

So viele Vorteile sie auch hat, der Aufbau einer Wärmegenossenschaft ist insgesamt aufwändig und teuer. Die Investitionskosten hängen von Größe und Umfang des Wärmenetzes ab, können aber ohne Weiteres mehrere Millionen Euro betragen. Daher wird vor der Gründung einer Wärmegenossenschaft meist eine Vorgesellschaft (etwa eine GbR oder eine Genossenschaft ohne Eintragung ins Genossenschaftsregister) für die Planungsphase gegründet.

Von Beginn an sollte die Kommune in die Planung einbezogen werden. Sie sollte das planungsrechtliche Vorgehen unterstützen und kann z.B. gestatten, dass Leitungen unter Straßen und Bürgersteigen verlegt werden dürfen. Häufig beteiligen sich die Kommunen auch an der Finanzierung oder stellen sogar das Verteilnetz zur Verfügung.

In dieser Gründungsphase einer Energiegenossenschaft werden unter anderem Machbarkeitsstudien erstellt, interessierte und betroffene Verbraucher kontaktiert, das Netz sowie die Erzeugungsanlage geplant, Fördermittel beantragt und Kapital aufgetrieben. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit muss das Projekt durch einen regional zuständigen Genossenschaftsverband untersucht werden. Dabei wird unter anderem der Businessplan überprüft, sodass unwirtschaftliche Projekte vorzeitig herausgefiltert werden können und keine unnötigen Risiken für mögliche Genossen entstehen.

Ist die Prüfung durch den Verband erfolgreich, kann die Zulassung eines Zusammenschlusses als Genossenschaft erfolgen. Die Vorgesellschaft kann dann in eine eingetragene Genossenschaft übergehen.

Förderprogramme von KfW, BAFA oder dem Bundesland selbst bieten der Genossenschaft die Möglichkeit, Zuschüsse und Kredite zu beantragen und so die Wirtschaftlichkeit zu steigern.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.