Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Wirksame Kündigung

Stand:
Eine wirksame Kündigung ist zunächst auf ihre formelle Wirksamkeit zu überprüfen. Hier sollten Sie überprüfen, ob die Kündigung auch wirklich allen Vertragspartnern gegenüber ausgesprochen wurde.

Die Kündigung ist zunächst auf ihre formelle Wirksamkeit zu überprüfen. Hier sollten Sie überprüfen, ob die Kündigung auch wirklich allen Vertragspartnern gegenüber ausgesprochen wurde. Wurde etwa bei Eheleuten nur einem gekündigt, wäre die Kündigung unwirksam und muss beiden Eheleuten gegenüber nochmals ausgesprochen werden. Dies führt manchmal dazu, dass eine erneute Kündigung nicht mehr fristgerecht erfolgt. Eine Kündigung, die nicht fristgerecht ist, wäre zwar wirksam, aber erst zum Ablauf der nächsten Vertragslaufzeit (in vielen Verträgen sind das noch fünf Jahre!).

Off

Genauso verhält es sich in den Fällen, in denen die Kündigung mit „i.V.“ unterschrieben wird, das Kündigungsschreiben aber keine entsprechende Originalvollmacht enthält. Dann sollte die Kündigung unverzüglich (das heißt innerhalb von maximal zwei Wochen!) als unwirksam wegen fehlender Vertretungsmacht zurückgewiesen werden. Auch hier wird es oft schwierig für das Unternehmen, eine erneute Kündigung mit Originalvollmacht innerhalb der Frist zu übermitteln.

Eine nur mit „i.A.“ unterschriebene Kündigung ist nach Meinung der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht wirksam und sollte aufgrund der reinen Botenstellung zurückgewiesen werden.

Wenn keines der o.g. Kriterien bei Ihrer Kündigung zutrifft, bleibt Ihnen noch der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung, weil durch sie in einer (quasi) Monopolstellung die Situation der Verbraucher*innen ausgenutzt wird, um wesentlich höhere Preise durchzusetzen.

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
älterer Mann mit roter Brille öffnet Briefe mit ernster Miene

Dubiose Mahnungen aus Tschechien für angeblichen Telefonsex

In Schleswig-Holstein sind wieder zweifelhafte Rechnungen und Mahnungen im Umlauf. Darin geht es um die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines. Die Absender nutzen verschiedene Namen wie Novacall, Kawora, Werso oder Madaco und verlangen Zahlungen bis zu 200 Euro an Adressen in Tschechien.
Mädchen sitzt am Frühstückstisch und isst nicht

Hilfe, mein Kind will nicht frühstücken! Tipps für Morgenmuffel-Eltern

Egal ob Kita- oder Schulkind – das Frühstück füllt die leeren Energiespeicher am Morgen auf. Doch viele Eltern stehen vor der Herausforderung, dass ihr Kind nicht frühstücken möchte und machen sich Sorgen. Mit einigen Tricks kann es jedoch gelingen, auch Frühstücksmuffel zu überzeugen.