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Photovoltaik und Brandschutz – Gefahren kennen und vermeiden

Stand:
Die Brandgefahr ist durch eine PV-Anlage zwar nicht erhöht. Aber Brandschutz und Versicherung sind auch im Bereich Photovoltaik wichtige Themen für Verbraucher.
Die Feuerwehr kümmert sich um mögliche Brände einer PV-Anlage.
Auch für PV-Anlagen gelten bestimmte Brandschutzmaßnahmen.

Viele Verbraucher in Schleswig-Holstein haben bereits eine Solaranlage auf ihrem Dach, ein Stecker-Solargerät auf dem Balkon oder sie denken über eine solche Anschaffung nach. Im Folgenden geben wir Antworten auf Fragen nach den damit verbundenen Gefahren und zeigen Lösungen auf.

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Keine erhöhte Brandgefahr durch Solaranlagen

Das Risiko, das von Photovoltaikanlagen selbst ein Brand ausgeht, ist sehr niedrig. Wenn die Anlage aus hochwertigen Komponenten besteht, fachgerecht angebracht ist und regelmäßig gewartet wird, sinkt eine etwaige Brandgefahr durch die Anlage noch weiter. Durch den Einbau eines feuerfesten Notausschalters in die Gleichstromleitung, lässt sich der Stromfluss von der Solaranlage zum Wechselrichter und damit zum Hausstrom innerhalb von wenigen Sekunden unterbrechen. Wir empfehlen einen Schalter, der sowohl vor Ort als auch (per Sicherheitsabschaltung) aus der Ferne zu bedienen ist. Dennoch ist bei dieser Variante nur die Gleichstromleitung spannungsfrei. Bei den Modulen selber fällt bei entsprechender Sonneneinstrahlung weiterhin eine Spannung an. Teure und komplizierte Varianten wie das Kurzschließen einzelner Solarmodule ermöglichen auch spannungsfreie Module.

Bei Solarthermieanlagen, durch die Heizwärme und Warmwasser erzeugt werden, besteht keine Gefahr durch elektrische Spannung.

Feuerwehr löscht Häuser mit Photovoltaikanlagen im Brandfall

Feuerwehrleute sind mit der Brandbekämpfung von Häusern mit Photovoltaikanlagen oder auch Bränden der Anlagen selbst geschult und geübt. Die Brände werden bestmöglich gelöscht. Wegen der elektrischen Spannung werden etwa durch das Löschwasser überflutete Bereiche sicherheitshalber gemieden. Von potentiell spannungsführenden Anlageteilen wird ein Sicherheitsabstand von einem Meter zu eingehalten.

Sollte ein Brand an einem Stromspeicher entstehen, muss die Batterie des Speichers schnellstmöglich gekühlt werden.

Handlungsmöglichkeiten zur Schadensbegrenzung

Um Schäden im Falle eines Brandes möglichst gering zu halten, ist das Anbringen eines genormten Hinweisschildes zur Solaranlage unmittelbar in der Nähe zur Hausverteilung beziehungsweise zum Stromanschlusskasten ratsam. Daneben sollte sich ein Übersichtsplan zur Elektrik der Photovoltaikanlage befinden, auf dem ersichtlich ist, wo sich im Gebäude spannungsführende Teile befinden. So sind die Einsatzkräfte bei Betreten des Hauses über die Existenz der Solaranlage und der damit verbundenen möglichen Gefahren informiert. Um eine schnellstmögliche Brandbekämpfung sicherzustellen, ist der Feuerwehr bereits beim Notruf auf die Solaranlage hinzuweisen.

Versicherung über PV-Anlage informieren

Damit im Schadensfall die Versicherung die Kosten übernimmt, ist es wichtig, dass Verbraucher diese über die Photovoltaikanlage informieren und eine Versicherung entsprechend abschließen oder erweitern.

Sofern die Solaranlage einem Feuer ausgesetzt war, können verbrannte Solarmodule als gewöhnlicher Brandschutt entsorgt werden – sie stellen keinen Sondermüll dar. Bei mechanisch beschädigten Modulen ist sogar noch ein Recycling der wertvollen Rohstoffe möglich.

Empfehlungen auf einen Blick

  1. Die Solaranlage immer nach Vorgaben fachgerecht errichten und regelmäßig warten.
  2. Feuerfesten Notausschalter in die Gleichstromleitung einfügen.
  3. Übersichtsplan der Photovoltaikanlage erstellen und im Notfall parat haben.
  4. Hinweisschilder zum Vorhandensein der Photovoltaikanlage gut sichtbar anbringen.
  5. Beim Notruf über Existenz der Photovoltaikanlage informieren.

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.