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Aufsuchende Energieberatung der VZSH hilft Sparmöglichkeiten zu finden

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Sind die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert? Arbeiten sie reibungslos zusammen? Passt das System zu den Menschen, die es nutzen? Der Auftraggeber erhält auf dieser Basis Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert werden kann.
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Ein unabhängiger Energieberater nimmt das Heizungssystem vor Ort unter die Lupe: Sind die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert? Arbeiten sie reibungslos zusammen? Passt das System zu den Menschen, die es nutzen? Der Auftraggeber erhält auf dieser Basis Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert werden kann. Die aufsuchende Energieberatung beim Verbraucher zuhause kostet 30 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist er kostenlos.

Der Kontakt zu uns

Bei allen Fragen zum Heizen in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0431 - 59099 - 40, sowie 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Schleswig-Holstein bietet die Verbraucherzentrale Energieberatung in 22 Städten an. Mehr Informationen gibt es auf https://www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung.

Alle Beratungsangebote werden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gefördert und sind deshalb besonders kostengünstig. Das persönliche Beratungsgespräch orientiert sich an den individuellen Anliegen der Verbraucher und erfolgt ohne kommerzielle Interessen. Für einkommensschwache Haushalte sind die Energieberatungs-Angebote der Verbraucherzentralen sogar kostenlos.

Und auch eine Vertragsprüfung kann vor Abschluss eines neuen Fernwärmevertrages oder beim Wechsel zu einem anderen Heizsystem sehr sinnvoll sein. Hierfür stehen die Rechtsberater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

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