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Marktstammdatenregister: Das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen

Stand:
Ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Ein Mann und eine Frau vor einem Laptop mit Foto eines Hauses mit Solardach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie müssen alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eintragen.
  • Ältere Anlagen mussten bis Januar 2017 nachgetragen werden – wer das noch nicht erledigt hat, sollte es schnellstens nachholen.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.
  • Die Eintragung kann nur online erfolgen – es gibt keine Papier-Formulare dafür.
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Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Im MaStR müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Was ist der Sinn des neuen Marktstammdatenregisters?

Das Marktstammdatenregister soll zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank vollständig bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dies soll die Vereinfachung und Abschaffung von Meldepflichten ermöglichen – bringt aber erst einmal zusätzlichen Aufwand und zusätzliche bürokratische Hürden. Die genaue Kenntnis der Standorte und Größen der Anlagen wird auch für die Ausbauplanung der Stromnetze benötigt.

Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?

Wenn Sie beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Diese Registrierung ist Pflicht!

Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht aus?

Nein – auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister, gilt dennoch: Auch diese Anlagen müssen Sie noch einmal ins neue Marktstammdatenregister eintragen. Es ersetzt das frühere PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur vollständig.

Ihre bereits woanders gemeldeten Daten werden aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht übernommen. Sie müssen sich auf jeden Fall erneut registrieren!

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht ins Register eintrage?

Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld. Oft fordern finanzierende Banken oder Fördergeber einen Nachweis der Eintragung als Beweis, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen wurde.

Sie haben Ihre Anlage nicht im Marktstammdatenregister registriert? In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG.

Weiterhin kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld nach EnWG (§95) verhängen.

Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.

Welche Frist gilt für eine Bestandsanlage?

Sie haben eine bereits laufende Anlage, z.B. eine Solaranlage oder ein BHKW, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war? Dann hatten Sie bis Ende Januar 2021 Zeit, diese Anlage in das Register einzutragen. Falls das noch nicht geschehen ist, sollten Sie das unverzüglich nachholen. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, darf der Netzbetreiber Ihnen die Vergütung nicht auszahlen.

Welche Frist gilt für eine neue Anlage?

Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt für alle Anlagen, die ab Februar 2019 an den Start gegangen sind. Sie können Ihre geplante Anlage auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Erfolgt die Eintragung nicht fristgemäß, kann vom Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung solange zurückgehalten werden, bis die Eintragung erledigt und ein Nachweis vorgelegt wird.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?

Ja, jede stromerzeugende Anlage müssen Sie einzeln registrieren. Dazu zählt auch ein Batteriespeicher. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie sowohl die Solaranlage als auch den Batteriespeicher einzeln in das Register eintragen. Wenn die Photovoltaikanlage aus mehreren Teilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Jahre oder Monate) in Betrieb genommen wurden, sind diese ebenfalls getrennt einzutragen.

Welche Frist gilt für Batteriespeicher?

Ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 mussten Sie bestehende Batteriespeicher registrieren um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen zu vermeiden. Für neue Speicher gilt auch die Ein-Monats-Frist.

Welche Daten muss ich im Register eintragen?

Im Register werden nur die sogenannten "Stammdaten" abgefragt: Standortdaten, technische Anlagendaten und Ihre Kontaktdaten. Daten über Ihren Ertrag oder Ähnliches müssen nicht eingetragen werden.

Je nach Anlagenart werden unterschiedlich viele Daten abgefragt. Informieren Sie sich vorab über alle bei der Registrierung benötigten Daten über die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur. Dort finden Sie auch Video-Anleitungen, die Sie Schritt für Schritt durch die Einträge führen. Einige Angaben können Sie nach einer erfolgreichen Registrierung auch noch nachtragen.

Muss ich die Daten aktuell halten?

Ja, Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage aktuell zu halten.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage vergrößern oder von Volleinspeisung auf Eigenversorgung umbauen lassen. Auch bei der nachträglichen Installation eines Stromspeichers muss dieser gemeldet werden.

Und zuletzt müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage auch aus dem Marktstammdatenregister löschen, wenn Sie die Solarmodule von Ihrem Dach endgültig abbauen und entsorgen lassen.

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an. Außerdem ist sie montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr über die Hotline 0228 14-3333 erreichbar. Anfragen können Sie außerdem elektronisch per Kontaktformular hier absenden.

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