Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Energie

Der globale Klimawandel erfordert wichtige politische Entscheidungen, die für Verbraucher weitreichende Folgen haben. Wir engagieren uns für eine verbraucherfreundliche Klimapolitik.
Solarthermie-Anlage auf dem Dach
Off
Stellungnahme für verbraucherfreundlich ausgestaltete Fernwärme

Wärmenetze können nur dann ihre Vorteile ausspielen, wenn ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in Einklang gebracht werden. Erst dadurch erhalten sie die notwendige Akzeptanz bei Verbrauchern, die für einen weiteren Ausbau notwendig ist. Die Rechte von Fernwärmekunden sind weit von den Standards der Verbraucherrechte im Gas- oder Strommarkt entfernt. Das ist insbesondere bei einer Monopolstellung der Fernwärmeversorger nicht nachvollziehbar. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen des Landeskartellamtes sowie eigener Recherchen und Aktivitäten zeigen deutlich, dass es in diesem Bereich weiterhin gesetzlicher Änderungen bedarf. Denn die Stärkung der Verbraucherrechte führt regelmäßig auch zu mehr Akzeptanz des Marktes. Gerade diese Akzeptanz der Verbraucher ist wesentlich für das Gelingen des Ausbaus von Fernwärme und damit auch der Energiewende.
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Energieberater der Verbraucherzentrale

Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Hier finden Sie einen Überblick über die Beratungsangebote und Aktionen unserer Energieberatung in Schleswig-Holstein.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

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Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

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Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.