Wie funktioniert der Verkauf der Quote?
Als Besitzer:in von einem reinen Batterieauto oder -motorrad/-roller registrieren Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrem Stromanbieter oder einem speziellen Unternehmen, welches die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Ein direkter Kontakt zwischen Verbraucher:innen und Kraftstoffproduzenten ist nicht vorgesehen.
Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig.
Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers können Sie mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei "Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb". Das soll gleichzeitig eine doppelte Registrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern. Den Fahrzeugschein müssen Sie jährlich neu einreichen, um die Prämie zu erhalten. Eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge ist dagegen nicht möglich, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt.
Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde überprüft die Anträge und zertifiziert diese. Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen – in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister – an die Verbraucher:innen zurück.
Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bekanntgegeben wird. Dieser beträgt derzeit 1.943 kWh/Jahr. Er gilt für alle registrierten Fahrzeuge, unabhängig von der Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresfahrleistung. Ebenso spielt die Herkunft des genutzten Stroms keine Rolle. Das Umweltbundesamt hat eine FAQ erstellt und beantwortet darin weitere Fragen.
Was Sie bei der Suche nach einem Dienstleister beachten sollten
Dass nun auch private E-Auto-Besitzer:innen von der THG-Quote profitieren können, hat in kürzester Zeit zu einem Markt von Dienstleistern geführt, die Verbraucher:innen die Abwicklung anbieten.
Die Zahl der Anbieter steigt, die Prämien können sich stark unterscheiden und es gibt auch Angebote, bei denen die Erlöse zum Beispiel in Umweltschutzprojekte reinvestiert werden.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass bei der Auswahl eines der zahlreichen Abwicklungsunternehmen keine Eile geboten ist. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres. Die erste Meldung bei einem Dienstleister können Sie also bequem bis Ende 2022 erledigen.
Deshalb können Sie auch in aller Ruhe überlegen, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden möchten. Achten Sie dabei auch auf deren Bedingungen. Es kann z.B. relevant sein, dass man Stromkunde beim Anbieter ist. Außerdem sollten Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen, ob ein Mindesterlös zugesichert wird. Auch für das Werben von Freunden können E-Auto-Besitzer:innen bis zu 50 Euro zusätzlich erhalten.
Die Höhe der Erlöse, die bei den Kraftstoffproduzenten geltend gemacht werden können, ist im Zeitverlauf nicht gleich, sondern unterliegt Marktschwankungen. Aus diesem Grund geben viele Dienstleister einen Erlöskorridor an.
Einige Anbieter bieten auch die Wahlmöglichkeit zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen:
- Beim fixen Erlös wird ein fester Betrag für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert.
- Bei den Flex-Optionen können steigende Quotenpreise zu höheren Erlösen führen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass durch sinkende CO2-Preise die Erlöse geringer ausfallen.
Die THG-Quote wird ein Mal pro Jahr gewährt. Wird ein E-Fahrzeug verkauft, kann nur einer für das laufende Jahr die THG-Quote beantragen – entweder der Vorbesitzer oder der neue Besitzer. Erst im Folgejahr kann das wieder ausschließlich der Käufer tun.
Woher kommt die THG-Quote?
Mit der EU-Richtlinie 2018/2001 ("RED II") will die Europäische Union die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Deutschland hat diese in nationales Recht umgesetzt (38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren.
Gemäß der Verordnung wird diese Treibhausgas-Quote (THG-Quote) von derzeit 6 auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen den Kraftstoffproduzenten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine ist die Berücksichtigung von elektrischem Strom, der bei der Nutzung von E-Fahrzeugen verwendet wird.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite des Umweltbundesamtes.