Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Handytarife: Feiner Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat Laufzeit

Stand:
Flatrates und Datenvolumen mit kurzer Laufzeit: Bei vier Wochen müssen Kunden 13-mal im Jahr zahlen, bei einem Monat nur 12-mal.
justyle - AdobeStock.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Mobilfunkanbieter bieten Flatrates und Datenvolumen als Paket mit kurzer Laufzeit an.
  • Einige Anbieter haben die Laufzeit von 1 Monat auf 4 Wochen umgestellt. Kunden bezahlen dadurch 13 Pakete im Jahr statt 12.
  • Bestehende Verträge dürfen nur umgestellt werden, wenn der Kunde hierüber informiert wurde.
Off

Flatrates und Datenpakete werden bei vielen Mobilfunk-Anbietern als Paket mit kurzer Laufzeit vertrieben. Dies ist meist bei Prepaid-Angeboten der Fall. Für einen Festbetrag pro Monat erhält der Nutzer Datenvolumen und Freiminuten oder eine Flatrate. Kurze Laufzeiten sind grundsätzlich positiv. Denn so bleibt man flexibel und kann schnell in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

4 Wochen sind nicht 1 Monat

In diesen Paketen war bislang in der Regel ein Festbetrag pro Monat fällig (z. B. 8,99 €). Inzwischen haben viele Anbieter die Laufzeit auf 4 Wochen geändert. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das: Der Kunde muss 13-mal im Jahr den Paketpreis bezahlen. Denn ein Jahr hat etwas mehr als 52 Wochen. Durch 4 Wochen geteilt ergibt das eben 13 Abrechnungszeiträume – anstatt 12 bei monatlicher Abrechnung.

Öfter bezahlen, öfter neues Datenvolumen

Anbieter dürfen die Konditionen ihres Angebots und damit auch die Laufzeit grundsätzlich frei bestimmen. Wer auf der Suche nach einem neuen Handytarif ist, sollte genau hinschauen: Gilt der Paketpreis für 1 Monat oder nur für 4 Wochen? Eine Laufzeit von 4 Wochen bedeutet: 13-mal im Jahr bezahlen. Allerdings gibt es dafür auch 13-mal im Jahr neues Datenvolumen.

Bestandskunden müssen informiert werden

Ein bereits gebuchtes Paket mit monatlicher Abrechnung läuft zunächst weiter wie gewohnt. Allerdings dürfen sich die Anbieter in ihren AGB vorbehalten, ihre Tarife und Konditionen unter bestimmten Bedingungen zu ändern. Möchte ein Anbieter auch für bestehende Verträge den Abrechnungszeitraum auf 4 Wochen verkürzen, liegt eine beabsichtigte Vertragsänderung vor. Hierüber muss er den Kunden in jedem Fall informieren und ihm ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht einräumen. Eine "heimliche" Umstellung ist nicht zulässig.

Die Pakete können aber in der Regel ohnehin monatlich gekündigt werden. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Oftmals wurde die Verkürzung der Laufzeit mit einer Erhöhung des Datenvolumens verbunden. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021

Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr verbessern sich die Rechte für Kund:innen im Bereich Telekommunikation. Dazu gehören:

  • Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen,
  • ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite,
  • Entschädigungen in verschiedenen Fällen und
  • mehr Transparenz.

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
älterer Mann mit roter Brille öffnet Briefe mit ernster Miene

Dubiose Mahnungen aus Tschechien für angeblichen Telefonsex

In Schleswig-Holstein sind wieder zweifelhafte Rechnungen und Mahnungen im Umlauf. Darin geht es um die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines. Die Absender nutzen verschiedene Namen wie Novacall, Kawora, Werso oder Madaco und verlangen Zahlungen bis zu 200 Euro an Adressen in Tschechien.