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Klage gegen Stadtsparkasse München

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Nach Auskunft der Sparkasse ist die Abwicklung zu 99 Prozent abgeschlossen (Stand März 2026). Viele Verbraucher:innen, die sich für die Klage registriert hatten, erhielten Auszahlungen.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv klagte, weil die Sparkasse die Zinsen für Prämiensparverträge nicht richtig berechnet hatte. Die Parteien einigten sich auf einen gerichtlichen Vergleich.
  • Durch den Vergleich haben viele im Register angemeldete Verbraucher:innen und Verbraucher Geldzahlungen von der Sparkasse erhalten.
  • Das Verfahren ist abgeschlossen.
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Worum ging es in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München?

Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat 2021 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben. Anfang 2025 haben sich vzbv und Sparkasse auf einen Vergleich zugunsten der im Klageregister angemeldeten Verbraucher:innen geeinigt.

Was bedeutet der Vergleich für Verbraucher:innen?

Das Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wäre ohne Vergleich vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch die Einigung konnten wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglichen. Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Wir haben vereinbart, dass sie ihr Geld in den meisten Fällen sehr unkompliziert erhalten.

Wie funktioniert der Vergleich? 

Das Gericht informierte für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innnen der Stadtsparkasse München mussten in der Regel nichts weiter unternehmen. Sie profitierten automatisch vom Vergleich, wenn das Prämiensparkonto noch besteht oder sie ein Girokonto haben. Dann erhielten sie ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse überwiesen. 
Betroffene die kein Prämiensparkonto oder Girokonto haben, mussten in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird. 
Wer nicht am Vergleich teilnahm und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen wollte , konnte nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben. 

Häufig gestellte Fragen

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