Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Workshop: Multiplikatorschulungen

Stand:
Buchen Sie ein individuell erstelltes Workshop Angebot in Schleswig-Holstein für ihr Team oder Kollegium.
schwarze Tafel auf der mit weißer Kreide Workshop geschrieben steht

Sie möchten gerne unsere Materialien einsetzen oder Neues von der Verbraucherzentrale kennenlernen? Jedes Jahr stellen Sie aufs Neue fest, dass Ihre Lerngruppe Informationsbedarf zum Thema Finanzen, Versicherungen oder Verträge hat, den Sie mit nur solidem Halbwissen bedienen können?

Gerne organisieren wir einen Workshop speziell für Ihre Bedürfnisse und Themen. Ob digital oder in Präsenz – wir passen uns Ihren Umständen an und schauen in einem gemeinsamen Vorgespräch, bei welchen Themen Sie Prioritäten setzen wollen. So ist zu den genannten Themen auch eine Unterstützung von Vorhabenwochen, Lehrkräftefortbildungen oder Schulentwicklungstagen möglich.

 

Zielgruppe: Multiplikatoren, Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: individuell

Themengebiet: Finanzen, Versicherungen, Verträge, Studienfinanzierung, (erste) eigene Wohnung; Die Banktour; Verträge und Verbraucherschutz; das WeltFAIRteilungsspiel (Weg eines Smartphones)

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

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Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.