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Workshop: Check dein Budget

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Buchen Sie unser Workshop Angebot in Schleswig-Holstein: Check dein Budget - Umgang mit dem ersten eigenen Geld, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe den Umgang mit dem ersten eigenen Geld mit unserer Expertise thematisieren möchten.
Jugendliche mit Geldscheinen vorm Gesicht

Wer wäre nicht gerne reich, um sich alles kaufen zu können?

Der Blick aufs eigene Konto zeigt meist etwas anderes... Umso mehr kommt es auf die Frage an, wie verantwortungsvolle finanzielle Entscheidungen getroffen werden können. Dabei müssen nicht nur die Einnahmen und Ausgaben gegeneinander abgewogen, sondern auch die langfristigen Folgen bedacht werden, um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Es gilt Kompetenzen aufzubauen, um ein verantwortungsvolles, an der eigenen Lebens- und Einkommenssituation orientiertes Finanzverhalten zu erlernen.

Das Unterrichtsmodul „Umgang mit Geld - Dein Budget“ ist in 4 Teile aufgebaut und bietet Einsatzmöglichkeiten sowohl für Präsenz- als auch Distanzunterricht. Neben der Handreichung mit Hintergrundinformationen und einem Planungsraster gibt es Arbeitsblätter, analoge Gruppenarbeiten und Links zu digitalen Übungen. Dabei sind die einzelnen Übungen so aufgebaut, dass sie getrennt voneinander einsetzbar sind.

Zielgruppe: ab 9. Klasse; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: 4 Schulstunden

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

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Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
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