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Netiquette der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Stand:
Lob, Kritik, Anregungen: Auf den Social-Media-Kanälen und Google-Unternehmensseiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) freuen wir uns über einen regen Austausch.

Wir begrüßen Ihre Rückmeldungen und freuen uns über eine anregende Diskussionskultur. Damit dabei niemand ausgeschlossen wird, müssen wir auf die Einhaltung unserer Kommentarrichtlinien bestehen. Beiträgen müssen sachlich und Kritik konstruktiv formuliert sein. Wir wünschen uns einen offenen, höflichen und respektvollen Umgang.

Nicht erwünscht sind:

  • Beleidigungen und Beschimpfungen
  • Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Personen oder Personengruppen
  • Extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdende Äußerungen
  • Schmähkritik oder üble Nachrede sowie Drohungen oder Aufforderungen zu Hass und Gewalt gegen Institutionen, Unternehmen oder Personen(-gruppen)
  • Kommentare, die sich nicht mit dem Thema des jeweiligen Beitrags beschäftigen und Links zu externen Webseiten ohne Bezug zum ursprünglichen Beitrag
  • Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
  • Missbrauch der Kommentarfunktion für werbliche Zwecke
  • Falsche Tatsachenbehauptungen


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Wir behalten uns vor, Beiträge, die gegen unsere Netiquette verstoßen, ohne Begründung zu löschen. Wer wiederholt oder in besonderem Maße gegen unsere Regeln verstößt, wird gesperrt. 

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Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.