Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Mit Ihrer Einwilligung zur Datenweitergabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit anderen Verbraucherzentralen und dem vzbv im Rahmen der "Marktwächter" zusammen.
  • Wir geben Daten an diese nur ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen weiter.
  • In wenigen Fällen kann es sinnvoll sein, auch persönliche Daten weiterzugeben, damit wir beispielsweise Rechtsverstöße verfolgen können.
Off

Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit den anderen Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Netzwerk der „Marktwächter“ zusammen. Wir betreiben Frühwarnnetzwerke, um Missstände frühzeitig zu erkennen, führen gemeinsame Marktuntersuchungen zu Verbraucherproblemen durch und tauschen dabei unsere Erkenntnisse aus. Die Weitergabe von Angaben erfolgt dabei grundsätzlich ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.

In wenigen Fällen ist es sinnvoll, dass die für eine Untersuchung bzw. für ein Frühwarnnetzwerk zuständige Verbraucherzentrale oder der vzbv auf Basis der von Ihnen freigegebenen Unterlagen direkt mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Zudem kann es notwendig sein, Daten an eine Aufsichtsbehörde (etwa an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder an die Bundesnetzagentur) weiterzugeben, damit diese gegen Rechtsverstöße vorgeht. Die Verwendung kann auch dem Zweck dienen, Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch geeignete Maßnahmen wie Abmahnungen oder Klagen zu verfolgen. Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.