Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unterrichtsmaterial "Die Verbraucherzentrale stellt sich vor"

Stand:
Laden Sie sich hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale herangeführt.
Off

In dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg im Fach WBS werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale unter Berücksichtigung des konkretisierenden Begriffs Verbraucherrechte der Leitperspektive Verbraucherbildung herangeführt.

Download des Materials

​​Download-Button
Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Passendes Erklärvideo
Erklärvideo Verbraucherzentrale 

Zusatzmaterial
Hintergrundinformationen zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Hintergrundinformation: Wie funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale?

Stadtrallyeangebot für Schulklassen zum Kennenlernen der Verbraucherzentrale und ihrer Tätigkeitsbereiche: Stadtrallyes der Verbraucherzentrale

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.1 Konsument

Inhaltliche Kompetenzen
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) darstellen (G)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen (M)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen und Voraussetzungen für Konsumentensouveränität erklären (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Zusätzlich benötigtes  Material
Internetanschluss

Fächer-/stufenübergreifende Aspekte
Weiteres Unterrichtsmaterial zum Themenfeld Institutionen des Verbraucherschutzes.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.