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Unterrichtsmaterial "1, 2, …(weniger) Risiko!"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. Diese Unterrichtseinheit vermittelt Schülerinnen und Schülern spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse .
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Mit dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für das Fach WBS werden Schülerinnen und Schülern bei Verwirklichung des konkretisierenden Begriffs Finanzen und Vorsorge der Leitperspektive Verbraucherbildung spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse vermittelt.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Hintergundinformationen zum Themenbereich "Finanzberatung":
Die Problematik der Finanzberatung aus Verbraucherperspektive
Studie: Erhalten Verbraucher bedarfsgerechte Anlageprodukte?
Studie: Wenn König Kunde zur Last wird

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.2 Geldanleger

Inhaltliche Kompetenzen
(6) Börsen als Orte des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage beschreiben [G]/erläutern [M, E, Gym]

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Materialart
Simulation

Vorkenntnisse
Vorkenntnisse im Börsenvokabular wären wünschenswert. Hier kann das Glossar helfen, Lücken zu schließen.

Zeitaufwand
2-3 Schulstunden

Zusätzlich benötigtes  Material
Stifte, Tische, Taschenrechner, Overhead-Projektor oder Dokumentenkamera, Plakat und Klebepunkte

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.