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Unterrichtsmaterial "Meine Wünsche"

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Laden Sie her die zweiteilige Unterrichtseinheit herunter, in der sich die Grundschüler:innen beim Üben im Verständnis und der Interpretation lyrischer Texte mit ihren eigenen Wünschen auseinandersetzen.
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Unterrichtseinheit für die Grundschule zum ersten Umgang mit Gedichten und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung. In dieser zweiteiligen Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler beim Üben im Verständnis und der Interpretation lyrischer Texte mit ihren eigenen Wünschen auseinander.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Mit Texten und Medien umgehen
3.1.1.1 Texte verfassen – Texte planen, schreiben und überarbeiten

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Schreibideen entwickeln und als Schreibanlässe nutzen
(3) nach Anregungen erste eigene Texte schreiben

Konkretisierende/r Begriff/e
Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 1/2

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 – 3 Unterrichtsstunden

Zusätzlich benötigtes Material
Malutensilien

Vorkenntnisse
Die SuS sollten bereits Gedichte gelesen haben, mit der Schreibform des Elfchens vertraut sein und schon einmal ein Rollenspiel durchgeführt haben. Liegen noch nicht all diese Kenntnisse vor, so kann die Einheit auch reduziert durchgeführt werden.

Fächerübergreifende Aspekte
Der Wunschzettel kann im Fach Kunst und Werken weiter ausgestaltet werden, um die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen durch Visualisierung weiter zu vertiefen.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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