Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein II

Stand:
OLG Düsseldorf vom 23.08.2011 (I-20 U 200/10)
LG Duisburg vom 17.09.2010 (22 O 71/10)
Off

Händler, die durch Anzeigen und Prospekte bei Kunden die Erwartung wecken, ein Produkt sei in ihrem Geschäft erhältlich, müssen für einen entsprechenden Vorrat sorgen - dies hat Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG bekräftigt.

Das Gericht stellte fest, dass die getroffene Bevorratung mit LCD-Fernsehgeräten, die nur weit weniger als zwei Tage gereicht habe, nicht angemessen gewesen ist. Die Werbung sei daher unzulässig und verstoße gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG.

Insbesondere habe der Discounter nicht erkennen lassen, inwieweit bei der Kalkulation der angemessenen Bevorratung berücksichtigt wurde, dass die Fußballweltmeisterschaft bevorstand. Denn der Einfluss aktueller sportlicher Großveranstaltungen auf den Absatz von Geräten, die gerade den Empfang solcher Übertragungen ermöglichen, hätte beachtet werden müssen, so die Richter.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 23_08_2011 (I-20 U 200/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.