Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein I

Stand:
BGH vom 10.02.2011 (I ZR 183/09)
OLG Stuttgart vom 22.10.2009 (2 U 6/09)
LG Heilbronn vom 11.12.2008 (23 O 110/08)
Off

Händler, die durch Anzeigen und Prospekte bei Kund:innen die Erwartung wecken, ein Produkt sei in ihrem Geschäft erhältlich, müssen für einen entsprechenden Vorrat sorgen - dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG bekräftigt.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung nicht nur der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass beworbene Waren im Laden für eine gewisse Zeit vorhanden sein müssen, sondern sie haben auch klargestellt, dass Kunden nur mit wahren und klaren Angaben über die Verfügbarkeit von beworbenen Waren in ein Geschäft gelockt werden dürfen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW über mehrere Instanzen gegen Lidl, um in zwei Fällen gegen irreführende Produktwerbung des Discounters vorzugehen. Das Unternehmen hatte im April 2008 in Zeitungsanzeigen für "Original Irische Butter" der Marke Kerrygold und für 17-Zoll-LCD-Flachbildschirme geworben. Die Werbung für die Butter galt für die Gültigkeitsdauer des Prospekts. Die Flachbildschirme lockten mit der Einschränkung, der Artikel könne bereits am ersten Tag des Angebots ausverkauft sein. Tatsächlich war die beworbene Butter jedoch bereits am ersten Tag des Sonderangebots in mehreren Lidl-Filialen mittags und Flachbildschirme in mehreren Geschäften sogar noch vor der Geschäftsöffnung nicht mehr erhältlich.

BGH vom 10_02_2011 (I ZR 183/09).pdf

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.