Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Verkürzung der Gewährleistungszeit auf 6 Monate ist unzulässig

Stand:
LG Köln vom 29.04.2009 (26 O 99/08)
Off

Eine Klausel, die die Gewährleistung des Händlers auf 6 Monate beschränkt, ist unzulässig und verstößt gegen § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Reparaturannahmeformular verwendete Klausel "Mängelrügen werden bis zum 6. Monat im Rahmen der Gewährleistung angenommen. Ab dem 7. Monat werden Mängelrügen im Rahmen der Herstellergarantie zur Reparatur angenommen. Hierbei handelt es sich um eine reine Kulanzhandlung und Dienstleistung an den Kunden über Händling und Versand zum Hersteller!" für unwirksam, weil hierdurch die Gewährleistungsrechte des Kunden auf sechs Monate beschränkt würden. Weiter gehende Ansprüche sollten damit abbedungen werden, so die Richter. Das ist bei Verbrauchsgüterkäufen nach § 476 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB unzulässig. Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt nämlich 2 Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Köln vom 29_04_2009 (26 O 99/08).pdf

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Piktogramme zur Verbraucherberatung

Information für Verbraucher

Wir informieren in Sprechstunden, Schulungen und Aktionen zu folgenden Themen:
Unterschrift unter einen Vertrag

Zum Internationalen Frauentag: Frauen und Altersvorsorge

Der internationale Frauentag soll auf die Gleichstellung der Geschlechter hinweisen. Beim Thema Geld sind Frauen in Deutschland von Gleichstellung aber weit entfernt. Das betrifft vor allem die Altersvorsorge.