Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Klagebefugnis der Verbraucherzentrale NRW auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW gegeben

Stand:
BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10)
OLG Brandenburg vom 30.11.2010 (6 U 27/10)
LG Potsdam vom 18.02.2010 (51 O 96/09)
Off

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW klagebefugt. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht führt dazu aus, dass die Klagebefugnis nicht schon daraus folgt, dass die Verbraucherzentrale NRW in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Aus der Satzung der Verbraucherzentrale NRW ergebe sich jedoch keine regionale Beschränkung auf den Schutz der Verbraucher mit einem Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen, vielmehr sei der nach der Satzung verfolgte Zweck, den Verbraucherinteressen zu dienen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.