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Irreführung bei Herausstellung des Ratenpreises gegenüber dem Endpreis

Stand:
LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09)
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Mit der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angegriffenen Werbung wird versucht, den tatsächlichen Preis für Polstermöbel zu verschleiern, indem blickfangmäßig die einzelne Rate pro Monat herausgestellt wird. So urteilte das Landgericht Leipzig nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Multipolster GmbH & Co. Handels KG.

Im Prospekt hatte Multipolster mit dem Ratenpreis pro Monat groß geworben, um im daneben stehenden Kleingedruckten auf den tatsächlich anfallenden Endpreis hinzuweisen. Dies hielten die Richter für irreführend und sahen darin zudem einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, nach der ein Endpreis anzugeben ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Leipzig vom 18.03.2009 (05 O 1110/09).pdf

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

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Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

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Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

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