Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Irreführende Werbung eines Fitnessstudios durch den Slogan: "Alles inklusive für € 19,90 pro Monat"

Stand:
LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12)
Off

Die Werbung eines Fitnessstudios mit "Alles inklusive für € 19,95 pro Monat" ist irreführend, wenn für die Verbraucher über diesen Betrag hinaus weitere Kosten anfallen und dies aus der Werbung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Das hat das Landgericht Münster nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die A.I. Fitness GmbH entschieden.

Das Gericht teilte somit die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, nach der auch der vorhandene Sternchenhinweis, welcher auf die zusätzlichen Kosten für Karten- und Servicegebühren hinwies, die Irreführung nicht beseitige. Derartige Sternchenhinweise sind zwar grundsätzlich zulässig, jedoch müssen sie für die angesprochenen Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies verneinte das Landgericht Münster im vorliegenden Fall. Hier befand sich der Sternchenhinweis als sehr klein gedruckter Text senkrecht am Seitenrand der Werbung und war insofern kaum wahrnehmbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Münster vom 24.04.2012 (025 O 1/12).pdf

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.